§ 8/2 - Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH; hier: Beteiligung an der Energieversorung Mainhardt-Wüstenrot GmbH (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 18. Juni 2008, 07:01 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

s. a. Vorlage des AR Stadtwerke vom 24.04.08

Auf eine geschlechtsneutrale Formulierung wurde im Einvernehmen aller Beteiligten verzichtet.

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH hat in seiner Sitzung vom 07.05.2008 einer Beteiligung an der Energieversorgung Mainhardt Wüstenrot GmbH zugestimmt und den Empfehlungsbeschluss an die Gesellschafter gefasst, den ausgehandelten und vorliegenden Verträgen ebenfalls zuzustimmen.

Die Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden Mainhardt und Wüstenrot haben ebenso bereits zugestimmt. Der Gesellschaftsvertrag wurde mit allen kommunalen Aufsichtsbehörden vorab abgestimmt, auch die noch letzten Details mit dem Landratsamt Heilbronn, um die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit zu bekommen.

Im Gesellschaftsvertrag ist in § 17 noch ein weiterer Satz einzufügen: “Der Wirtschaftsplan und die Finanzplanung des Unternehmens, der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Prüfungsbericht der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers sind auch der Stadt Schwäbisch Hall vorzulegen.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH die Zustimmung zur Beteiligung an der Energieversorgung Mainhardt Wüstenrot GmbH entsprechend den vorliegenden Entwürfen des Konsortialvertrages und der Gesellschaftsverträge erteilt.

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