§ 51 - Neue Parkierungsentgelte für Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sachvortrag:

Nach der Diskussion im Gemeinderat haben Verwaltung und Stadtwerke noch einmal grundlegend die Neugestaltung der Parkgebühren in Schwäbisch Hall beraten. Dabei wurde deutlich, dass eine Differenzierung nach unterschiedlichen Standorten und Tageszeiten mit der vorhandenen Software nur schwer zeitnah umgesetzt werden kann.

Aus diesem Grunde haben sich die Geschäftungsführung der Stadtwerke und die Stadtverwaltung auf eine vereinfachte Systematik bei der Festlegung der Parkierungsgebühren verständigt, die in großen Teilen den wirtschaftlichen Notwendigkeiten des Unternehmens gerecht wird, aber auch in Teilen die Einwände und Bedenken von „Schwäbisch Hall aktiv“ berücksichtigt.

Auf Basis einer einstimmigen Empfehlung des Aufsichtsrats der Stadtwerke schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat folgende Tarifanpassung der Parkgebühren in Schwäbisch Hall vor:

Gebührenpflichtige Zeiten:


Zeiten Alt Neuer Vorschlag
Montag - Sonntag (Tag) 07.00 - 19.00h/ Sa. 16.00 h 08.00 - 18.00 h
Montag - Sonntag (Nacht)
18.00 - 08.00 h

Tarife:

Kurzzeitparken ct/ 30 Min ct/ 60 Min
Tag Preis Alt Neuer Vorschlag
Montag - Sonntag 50 100



Nachtparken
ct/ 60 Min
Nacht Preis Alt Neuer Vorschlag
Montag - Sonntag
100



Zeitparken mit ParkCard
ct/min
ct/min
Montag - Samstag 08:00 - 18:00 h
Preis alt
Neuer Vorschlag
20 h
1,7
1,8
50 h
1,6
1,7
100 h
1,5
1,6
200 h
1,4
1,5



Tageshöchstsatz in € für alle Parkenden
Preis alt in €
Neuer Vorschlag in €
Montag - Freitag, 08:00 - 18:00 h
4,5
5
Montag - Freitag, 18:00 - 08:00 h

2
Samstag, Sonn- und Feiertage, 08:00 - 18:00 h
1,5
2
Samstag, Sonn- und Feiertage, 18:00 - 08:00 h

2



Dauerparken (Monatspreise)
Preis Alt in €
Neuer Vorschlag in €
Dauerparken mit Wohnsitz Innenstadt
30
35
Dauerparken
48
entfällt
Jobparken
40
45
Dauerparken alle Parkplätze/Parkhäuser
78
80
Dauerparken Haalplatz/Froschgraben
66
entfällt


Für Menschen mit Gehbehinderungen werden gesonderte Regelungen getroffen.

Der Tageshöchstbetrag liegt damit künftig von Montag bis Freitag bei 5 €, mit Nacht-parken bei maximal 7 €. An Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen sind je Tag maximal 2 €, mit Nachtparken insgesamt 4 € zu zahlen.

Mit der Neufassung der Parkierungsgebühren wird zudem eine noch bessere Akzeptanz und Nutzung der Zeitparkkarte angestrebt. Zusätzliche Attraktivität gewinnt sie dadurch, dass Personen mit Zeitparkkarte von den Parkierungsgebühren an Sonn- und Feiertagen sowie für das Übernachtparken ausgenommen sind.

Nach kurzer Aussprache plädiert Stadtrat Baumann für die mehrfach geforderten besseren Parkscheinautomaten, die auch die Zeitparkkarte annehmen.
Da das ganze System bisher noch nicht optimiert sei, werde sich die Fraktion der FWV heute der Stimme enthalten.

- Stadtrat Sakellariou ab 18.50 Uhr anwesend -

Stadtrat Härtig ist für die neuen Parkentgelte, spricht sich aber auch dafür aus, noch mehr für den öffentlichen Personennahverkehr zu tun.

Nach Meinung von Stadtrat Preisendanz sollte man erst nach Fertigstellung des „Kocherquartiers“ über eine Erhöhung der Parkgebühren reden, damit die dort geplante Tiefgarage einbezogen werden könne.

Stadtrat Gaukel ist der Meinung, dass die Parkautomaten auch Geldscheine annehmen und wechseln können sollten.

Stadträtin Parpart sieht die Erhöhung - insbesondere des Nachttarifs - kritisch und enthält sich deshalb der Stimme.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Parkierungsgebühren - bis Ende 2010 - zu.
Die Anpassung der öffentlichen Gebührensatzung erfolgt entsprechend.
(17 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen)


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