§ 90 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0112-14/02 „Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt 2. Änderung Kunsthalle“; hier: Durchführungsvertrag (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0112-14/02 „Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt 2. Änderung Kunsthalle “ ist vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Gegenstand des Vertrages ist das Vorhaben über die Erweiterung der Kunsthalle Würth in der Katharinenvorstadt. Das Vorhaben ist im entsprechenden Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1) dargestellt und betrifft die Flurstücke 340, 340/2, 340/3, 341, 341/1, 341/3, 341/4, 341/5, 341/6, 343/1, 339, 339/1, 339/2 und 339/3 in Schwäbisch Hall.

Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:

  • Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und Fristenregelung über die Fertig- stellung des Vorhabens (vgl. § 10 des Vertrages). Der Vorhabenträger verpflichtet sich, das Vorhaben gemäß dem Vorhaben- und Erschließungsplan in Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplans und den Regelungen dieses Vertrags innerhalb bis Ende 2024 zu verwirklichen.
  • Kostentragung und Kostenübernahme (vgl. § 8 und § 9); der Vorhabenträger verpflichtet sich die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung zu tragen.
     

Anlagen:
Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan vom 16.12.2020, LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen
Anlage 2: Durchführungsvertrag, Stand 10.03.2021 (nö)

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt den Tagesordnungspunkt bis zur Gemeinderatssitzung am 19.05.2021 zurück, da der Durchführungsvertrag erst nach Beschlussfassung über den nächsten Tagesordnungspunkt „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0112-14/02 Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt 2. Änderung Kunsthalle, hier: Abwägung der Auslegung und Satzungsbeschluss nach § 13 a BauGB“ unterzeichnet werde. Von Seiten des Gremiums besteht kein Widerspruch.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Adolf Würth GmbH und Co. KG, 74653 Künzelsau zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 0112-14/02 „Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt 2. Änderung Kunsthalle“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0112-14/02 „Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt 2. Änderung Kunsthalle“) wird zugestimmt.
(ohne Abstimmung)

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