§ 155 - Vorläufiger Jahresabschluss der Stadt für das Jahr 2000 (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Jahresrechnung 2000 ist fertig gestellt.
Sie muss vom Gemeinderat gemäß § 95 GemO beschlossen werden. Zuvor hat gemäß § 110 GemO die örtliche Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt zu erfolgen.
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2000 der Stadt Schwäbisch Hall wird gemäß § 95 GemO unter dem Vorbehalt festgestellt, dass der Gemeinderat sie nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt endgültig beschließt. Der Beschluss muss die gebildeten Haushaltsreste und die Genehmigung der 2000 geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben - soweit noch nicht geschehen - einschließen.
Die Schlusssummen betragen jeweils in Einnahmen und Ausgaben:
in DM
1. | Im Verwaltungshaushalt | 250.296.284,47 DM |
im Vermögenshaushalt | 91.637.487,93 DM | |
zusammen | 341.933.772,40 DM | |
2. | Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge | 170.558.281,95 DM |
3. | Als Rechnungsergebnis 2000 wird ein
Überschuss in Höhe von ausgewiesen und festgestellt. | 10.311.364,84 DM |
4. | Der Stand der allgemeinen Rücklage wird festgestellt mit | 10.311.364,84 DM |
5. | Der Schuldenstand der Stadt aus äußeren Darlehen beläuft sich auf | 109.522.195,90 DM |
in Euro
1. | Im Verwaltungshaushalt | 127.974.458,14 € |
im Vermögenshaushalt | 46.853.503,59 € | |
zusammen | 174.827.961,73 € | |
2. | Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge | 87.205.064,83 € |
3. | Als Rechnungsergebnis 2000 wird ein
Überschuss in Höhe von ausgewiesen und festgestellt. | 5.272.117,13 € |
4. | Der Stand der allgemeinen Rücklage wird festgestellt mit | 5.272.117,13 € |
5. | Der Schuldenstand der Stadt aus äußeren Darlehen beträgt | 55.997.809,57 € |
(33 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)