§ 228 - Private Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Hall; hier: Übernahme einer Garantie-Erkärung durch die Hospitalstiftung zugunsten des Landes Baden-Württemberg (öffentlich)

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Sachvortrag:

Für die Absicherung des Betriebes der privaten Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Hall muss deren Träger eine Sicherheit vorlegen.
Diese hat das Ziel, den Studierenden die Fortsetzung des Studiums zu ermöglichen, falls die private Hochschule ihren Betrieb einstellen sollte.

Als Sicherheit kann laut Auskunft des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eine Garantie-Erklärung abgegeben werden.

Diese ist für die Übertragung der staatlichen Anerkennung auf die Hochschule Schwäbisch Hall gGmbH erforderlich.

Vor Erstellung der Beschlussvorlage wurde die erforderliche Genehmigung hierzu mit dem Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt.

Anlage: Entwurf der Garantie-Erklärung

Stadträtin Ziehl kann der Garantie-Erklärung nicht zustimmen, da diese nach oben unbegrenzt sei.

Beschluss:

Der Übernahme einer Garantie-Erklärung durch die Hospitalstiftung zugunsten des Landes Baden-Württemberg mit dem Wortlaut, der aus der Anlage zu entnehmen ist, wird zugestimmt.
(27 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)


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