§ 57 - Städtebauliches Sanierungsgebiet „Nördliche Kernstadt Froschgraben“ hier: Beginn der vorbereitenden Untersuchungen (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 19.03.01

Beschluss:

Zur Vorbereitung der o. g. städtebaulichen Sanierungsmaßnahme wird gemäß § 141 BauGB der Beginn der vorbereitenden Untersuchung in diesem Bereich beschlossen. Das Untersuchungsgebiet (maßgebender Abgrenzungsplan) ist im Lageplan M 1:1000 des Stadtplanungsamtes vom 02.03.2001 dargestellt und wird Bestandteil dieses Beschlusses.

(einstimmig - 28 -)

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