§ 79 - Verbindliches Aufnahmeverfahren und Aufnahmekriterien aller Träger von städtischen, kirchlichen, freien und privaten Tageseinrichtungen für Kinder (öffentlich)
Sachvortrag:
Einheitliche verbindliche Aufnahmekriterien aller Träger von städtischen, kirchlichen, freien und privaten Tageseinrichtungen für Kinder sollen die Platzvergabe von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren in den Einrichtungen erleichtern und für Eltern und Personal transparenter machen.
In einer gemeinsamen Sitzung mit Vertretungen der einzelnen Träger und dem Gesamtelternbeirat der Tageseinrichtungen für Kinder Schwäbisch Hall wurden am 08.07.2013 ein mögliches Aufnahmeverfahren und mögliche Aufnahmekriterien vorgestellt und diskutiert.
Die Stellungnahmen und die Änderungswünsche der einzelnen Träger und des Gesamtelternbeirats wurden zusammengefasst und eingearbeitet.
Die überarbeitete Fassung wurde an die Träger und den Gesamtelternbeirat weitergeleitet. Alle Beteiligten waren mit den Kriterien einverstanden.
Das verbindliche Aufnahmeverfahren und die entsprechenden Aufnahmekriterien sollen zum Kindergartenjahr 2013/2014 angewandt werden.
Die Ortschaftsräte werden in ihrer nächsten Sitzung über den Sachverhalt informiert.
Anlage: Verbindliche Aufnahme- und Vergabekriterien
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.