§ 145 - Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbepark West"; hier: Entwurfsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Westen der Stadt Schwäbisch Hall gibt es seit längerer Zeit keine Bauplätze mehr für gewerbliche Neuansiedlungen. Die knappen noch zur Verfügung stehenden Geländeressourcen sind für Betriebserweiterungen vorgesehen.
Als potenzielle Erweiterungsfläche kommt die südliche Flanke der gesamten Gewerbeansiedlung Stadtheide in Frage. Nach intensiven Verhandlungen mit den Partnern Michelfeld und Rosengarten ist es gelungen, auf der Ebene einer Kooperation zwischen den drei Gemeinden grundsätzlich die Weichen zu stellen, um gemarkungsübergreifend ein Interkommunales Gewerbegebiet auszuweisen.
Die Verwaltung hat hierüber bereits dem Gemeinderat mehrfach berichtet (s. GR vom 26.07.06, § 138; GR vom 29.11.06, § 195 und GR vom 28.03.07, § 55).
Hauptelement der Planung ist die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen für den künftigen Bedarf der Gesamtstadt Schwäbisch Hall. Zudem wird eine Sonderbaufläche für die Erweiterung der Justizvollzugsanstalt in die Planung mit aufgenommen. Ein weiteres wesentliches Element sind verkehrsplanerische Überlegungen, die die verkehrliche Situation im westlichen Landschaftsraum verbessern soll. Hierzu zählt insbesondere die südliche Umfahrung des gesamten Gewerbegebietes sowie die Verbindung der mittlerweile im Bau befindlichen Westumgehung mit der B 19.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind unterschiedliche Schwierigkeitsgrade beim Verfahrensablauf zu erwarten. Es wird daher vorgeschlagen, das Plangebiet in zwei Verfahren aufzuteilen:
Teil A (B-Plan Nr. 0181-04) konzentriert sich mehr auf die gewerbliche,
Teil B (B-Plan Nr. 0181-05) mehr auf die verkehrliche Entwicklung.
Die Planung wird in der Anlage dargestellt.
Anlage 1: Erläuterung
Anlage 2: Lageplan 1
Anlage 3: Lageplan 2
Stadträtin Herrmann weist auf die wertvollen und seltenen Naturtatbestände hin, die hier betroffen sind und eingeschränkt würden.
Beschluss:
A) Der o. g. B-Plan Nr. 0181-04 und 0181-05 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büro IKOS, M 1:1.000, vom 01.07.2008 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büro IKOS vom 01.07.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0181-04 und 0181-05. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(26 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)