§ 44 - Lärmschutz an der K 2573 im Bereich Gelbingen/Breitenstein (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ostumfahrung und der daraus resultierenden Zunahme der Verkehrsbelastung wird von der betroffenen Bürgerschaft immer wieder gefordert, die Ortslage Gelbingen mit einem verbesserten Lärmschutz auszustatten.
Eventuell wäre es möglich, die Schutzplanken, die talseits an der K 2573 montiert sind, zu verwenden, um eine leichte Lärmschutzwand zu installieren. Die separate Montage einer Schutzwand würde aufgrund der steilen Hanglage einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Fundamentierung zur Folge haben. Die Schutzeinrichtung selbst ist in Form einer leichten zweischaligen Kunststofftafel denkbar. Ihre Höhe müsste maximal 1,50 m sein, weil davon auszugehen ist, dass die Hauptlärmquellen im Bereich der Reifen bzw. Auspuffanlagen zu suchen sind. Ein vollständiger Lärmschutz kann mit einer solchen Konstruktion zwar nicht erreicht werden, aber es dürfte dennoch ein deutlich spürbarer Minderungseffekt eintreten. Die Lauflänge der Schutzwand beträgt ca. 800 m. Mit der Bereitstellung der Grundkonstruktion bzw. der Verwendung der Pfosten für die Leiteinrichtung könnten die Montagekosten erheblich reduziert werden. Dieses ist gleichbedeutend mit einer materiellen Beteiligung des Landkreises. Der Anteil beläuft sich auf etwa 25 %.
Die Straßenbauverwaltung des Kreises unterstützt die Stadt derzeit bei der Suche nach einem geeigneten Produkt für die Lärmschutzeinrichtung. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Es kann daher momentan keine Kostenangabe für die Module gemacht werden.
Stadtrat Baumann möchte vor einer Realisierung die Pläne hierzu sehen, da heutzutage leider viele hässliche Lärmschutzwände errichtet würden. Dabei sollten auch die Lärmminderungswerte genannt werden.
Stadtrat Vogt ist der Auffassung, dass der beste Lärmschutz in diesem Bereich in erster Linie eine deutliche Geschwindigkeitsbegrenzung wäre.