TOP 8 - Übernahme von Ausfallbürgschaften zugunsten der Ahrtal-Werke GmbH im Wirtschaftsjahr 2024 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sitzungsvorlagen-Nummer: 186/24

Sachvortrag:

Die Ahrtal-Werke GmbH wurde gemeinsam von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH (Anteil: 49 %) und der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Anteil: 51 %) gegründet, um insbesondere die Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler zu übernehmen.

Im Wirtschaftsplan 2024 der Ahrtal-Werke GmbH wurden für die Finanzierung der geplanten Investitionen in einer Gesamthöhe von 14.560.000 €, Kreditaufnahmen in Höhe von 9.700.000,00 € veranschlagt.

Die Investitionen betreffen folgende Sparten:

- Stromnetz                             2.880.000 €
- Gasnetz                                4.500.000 €
- Fernwärmenetz                    4.400.000 €
- Energierzeugungsanlagen   2.540.000 €
- Sonstige Investitionen             240.000 €

Der Kreditbedarf der Ahrtal-Werke GmbH soll durch ein Darlehen der Kreissparkasse Ahrweiler in Höhe von 9.700.000 € gedeckt werden (siehe Anlage 1).

Um dem Versorgungsunternehmen die Möglichkeit zu gewähren, am Kapitalmarkt günstigere Konditionen zu erzielen, ist es vorgesehen, dass die beteiligten Kommunen zur Absicherung dieser Darlehen kommunale Ausfallbürgschaften in Höhe von 80% der Darlehenssumme anteilig übernehmen.

Aufgrund der Beteiligungsquote der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH an dieser Gesellschaft beläuft sich der von der Stadt Schwäbisch Hall abzusichernde Darlehensanteil auf 3.802.400,00 €.

Die Gesellschaft geht im Wirtschaftsplan 2024 davon aus, dass ein Jahresüberschuss in Höhe von 1,55 Mio. € nach Steuern erwirtschaftet wird.

Anlage: Entwurf Bürgschaftsurkunde

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt der Übernahme von Ausfallbürgschaften zugunsten der Ahrtal-Werke GmbH in Höhe von 3.802.400,00 € zu.

Um sicherzustellen, dass die gewährten Ausfallbürgschaften keine Beihilfen im Sinne des Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellen, werden jeweils Zahlungen von entsprechenden Avalprovisionen vereinbart.

(einstimmig - 27)

Meine Werkzeuge