§ 58 - Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Die Verwaltung hat die Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Schwäbisch Hall auf eine geschlechtergerechte Formulierung umgestellt.
Gleichzeitig wurden in den Entwurf der Neufassung folgende Änderungen (die durch Kursiv-Schrift hervorgehoben sind) aufgenommen:
- Umstellung auf die neue Rechtschreibung
- § 1 Zusammensetzung des Gemeinderats, Vorsitzende/Vorsitzender Abs. 2 „Zweiten Beigeordneten“ - gestrichen
- § 10 Öffentliche Ankündigung der Sitzungen, Presseberichterstattungen Abs. 1 „Anschlagtafel im Rathaus“ – gestrichen
- § 15 Tagesordnung Abs. 4 neu: „oder zum Aufgabengebiet einer städtischen GmbH gehört und von grundsätzlicher Bedeutung ist“
- § 25 Fragestunde Abs. 4 neu: „am Ende der öffentlichen Sitzung“
- „§ 33 Berichterstattung über die Verhandlungen“ - gestrichen
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt spricht u. a. die § 6 Abs. 1 Nr. 2 + 3 (Enkel, Urenkel und Stiefenkel) und § 12 (Jedermann, Zuhörerraum) an, für die ebenfalls noch weibliche Formulierungen gefunden werden könnten.
Stadtrat Kaiser teilt mit, dass die SPD-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag zustimme.
Der Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats (neue Fassung) der Stadt Schwäbisch Hall wird zugestimmt.
(34 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)