TOP 22 - Annahme von Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen (eingestellt am 02.12.2024) (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< Zurück zur Sitzungsankündigung: Gemeinderat (04.12.2024)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 285/24
Sachvortrag:
Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach § 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über deren Annahme.
Anlage: Spendenliste
Beschlussantrag:
Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.