§ 71 - Änderung der Betriebssatzung und der Geschäftsordnung des städtischen Werkhofs (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Betriebsleitung ist bisher lt. Betriebssatzung und Geschäfts- ordnung auf einen technischen und einen kaufmännischen Betriebsleiter zugeschnitten.

Nach der Änderung der Führungsstruktur des Werkhofes übernimmt der technische Betriebsleiter auch die Aufgaben des seitherigen kaufmännischen Leiters in Personalunion. Aus diesem Grund sollten Betriebssatzung und Geschäftsordnung an die neue Situation angepasst werden.

B e s c h l u s s :

Den beiliegenden Änderungen der Betriebssatzung und der Geschäftsordnung des Werkhofs der Stadt Schwäbisch Hall wird zugestimmt.

(einstimmig - 32 -)

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