TOP 18.1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung (öffentlich)
Sachvortrag:
Oberbürgermeister Bullinger gibt bekannt, dass der Gemeinderat am 04.10.2023 der Beteiligungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH; hier: Erneute Veränderungen bei der Südwestdeutschen Stromhandels GmbH, wie folgt zugestimmt hat:
Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH folgende Beschlüsse fasst:
1. Das Stammkapital der Südwestdeutschen Stromhandels GmbH soll durch Umwandlung eines Anteils der Gewinnrücklagen um 16.866.700,00 € erhöht werden. Der Betrag wird mittels Verdopplung der bereits bestehenden Geschäftsanteile verteilt, sodass sich der der kapitalmäßige Anteil der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH an der Südwestdeutschen Stromhandels GmbH auf 438.352,00 € erhöht.
2. Es sollen drei Anwärterunternehmen in den Gesellschafterkreis der Südwestdeutschen Stromhandels GmbH unter Ausgabe neuer Geschäftsanteile in Höhe von insgesamt 649.000,00 € aufgenommen werden. Das Stammkapital erhöht sich in Folge auf 34.382.400,00 €, wodurch sich der prozentuale Beteiligungsanteil der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH an der Südwestdeutschen Stromhandels GmbH auf 1,27 % verringert. Der Gesellschaftsvertrag der Südwestdeutschen Stromhandels GmbH ist in § 4, Absatz (2), wie im Sachvortrag beschrieben, zu ändern.
Oberbürgermeister Bullinger gibt bekannt, dass der Gemeinderat am 04.10.2023 der Ausfallbürgschaft zugusten der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH; hier Umschuldung Darlehen im Oktober 2024, wie folgt zugestimmt hat:
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt der Übernahme der kommunalen Ausfallbürgschaft zugunsten der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall GmbH für das genannte Darlehen in Höhe von anfänglich 382.274,82 € zu.
Oberbürgermeister Bullinger gibt bekannt, dass der Gemeinderat am 04.10.2023 der Sanierung des hospitallischen Objekts Kornhausstraße 3-15 wie folgt zugestimmt hat:
Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz der vorgesehenen Sanierung des Objekts Kornhausstraße 3-15 zu.
Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2024 der Stiftung "Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall" bereitgestellt.
Oberbürgermeister Bullinger gibt bekannt, dass der Gemeinderat am 04.10.2023 dem Erbbaurechtsvertrag Stationäres Hospiz - Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Begleichung der Grunderwerbssteuer wie folgt zugestimmt hat:
Für die Begleichung der Grunderwerbssteuer werden Mittel in Höhe von 64.395 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Hochbauunterhaltungsbudget 11 24 01, Sachkonto 4211 0000.