TOP 11 - Festschreibung der Zinsen für Ausleihungen an die Eigenbetriebe (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 306/22
Sachvortrag:
Bisher hat sich die Praxis, nicht benötigte Gelder der Stadt Schwäbisch Hall und des Hospitals zum Heiligen Geist bei den Eigenbetrieben anzulegen, als sehr wirksames Mittel erwiesen Negativzinsen zu vermeiden.
Um die Zinsen möglichst an den Kapitalmarkt anzupassen, wurden diese an den 6-Monats-Euribor gebunden. Seither hat sich diese Bindung als recht wirksam gezeigt und auch die Eigenbetriebe haben von den moderaten Zinsen profitiert.
In den letzten Monaten hat sich der 6-Monats-Euribor aber extrem stark erhöht. Anfang des Jahres betrug er noch -0,539 %. Heute liegt er bei 2,106 % und mit weiteren Erhöhungen ist zu rechnen. Rechnet man nun den festen Zinsanteil von 2,5 % über dem 6-Monats-Euribor hinzu, würde sich ein Zinssatz von knapp über 4 % ergeben.
Um die Geldanlagen bei den Eigenbetrieben von dem derzeit stark schwankenden Kapitalmarkt zu entkoppeln, schlägt die Verwaltung vor, einen festen Zinsatz von 4 % anzuwenden, da sonst mit nicht kalkulierbaren Risiken für die Eigenbetriebe zu rechnen wäre.
Beschlussfassung:
Der Zinssatz für Ausleihungen der Stadt Schwäbisch Hall und des Hospitals zum Heiligen Geist an die Eigenbetriebe wird auf 4 % festgeschrieben.
(einstimmig - 28)