§ 78/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Bericht zur Kostenentwicklung Corona-Pandemie; hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung für Corona-Aufwendungen (Tischvorlage) (öffentlich)
Sachvortrag:
Durch die Ausweitung der Antigen-Teststrategie in Schwäbisch Hall und die Versorgung von zehn umliegenden Kommunen mit Test- und Verbrauchsmaterial ist der finanzielle Aufwand durch die Anzahl an Testungen deutlich angestiegen. Alleine in der Stadt Hall werden innerhalb von sieben Tagen täglich ca. 500 Bürgerinnen und Bürger getestet.
Weiter werden an fünf Tagen pro Woche täglich ca. 240 weitere Antigen-Testungen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Schwäbisch Hall durchgeführt. Die Tendenz ist steigend. Bei den bisherigen Bürgertestungen konnten wir auf 23.000 kostenlose Tests aus Mitteln der Landesreserven zurückgreifen. Die Landesreserven sind zwischenzeitlich aber aufgebraucht.
Sollte der Bedarf gleich bleiben, benötigen wir pro Monat ca. 195.000 € für Verbrauchsmaterial (Handschuhe, Schutzkleidung, Desinfektionsmittel, Masken etc.) und ca. 380.000 € für Antigen-Schnelltests.
Die Beschaffungssituation ist durch die steigende Nachfrage angespannt. Wir haben durchschnittlich einen Beschaffungszeitraum von 4-6 Wochen. Die Beschaffungen verteilen sich im Verhältnis 1/3 für die umliegenden Kommunen und 2/3 für die Stadt Schwäbisch Hall. Die Beschaffung erfolgt zentral durch den Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung, Abteilung Feuerwehr.
Die ehrenamtliche Entschädigungen für die Helferinnen und Helfer in den Testzentren erhöhen die Ausgaben um weitere 15.000 €/Monat.
Die geschätzten monatlichen Ausgaben belaufen sich auf ca. 590.000 €/Monat.
Dem stehen Einnahmen in Form einer Erstattung von 12 € für jede Antigen-Testung (Entnahme, Bescheinigung, Gespräch, Mitteilung des Testergebnisses) durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) gegenüber.
Für Tests, die von der Stadt Schwäbisch Hall aus eignen Mitteln beschafft wurden, erhält die Stadt Schwäbisch Hall gegen Rechnungsvorlage pro Test 6 € von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).
Die durchschnittliche Kosten für einen Test liegen bei 5,50 € brutto und sind somit voll erstattungsfähig. Nach aktueller Rechtslage wie der Corona-Testverordnung (TestV) erhält die die Stadt Schwäbisch Hall für Zusatzleistungen (Miete, Sachkosten für Schutzbekleidung und Zubehör) zusätzlich Ersatz. Die genaue Höhe ist nicht bekannt.
Die Stadt Schwäbisch geht von einer hohen Kostendeckung aus. Eine Verantwortliche aus dem Fachbereich Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport betreut derzeit die Abrechnungen. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit werden Vereinbarungen zur Kostenerstattung erarbeitet.
Nach ausführlicher Aussprache über die gute Teststrategie von Seiten der Stadtverwaltung, das voraussichtliche Andauern bis in die Sommermonate, die Anzahl der Getesteten und dabei mit positivem Ergebnis festgestellten Personen besteht im Gremium Konsens über die Mittelbereitstellung.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Der Gemeinderat stimmt einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung, Produkt: 12200000, Konto: 42715111, Kostenstelle: 9122000000 ; über 3 Mio. Euro, zu.
(einstimmig - 15)