§ 21/8 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Ausfahrt Wettbach in die Heilbronner Straße; hier: Hinweisschilder für den Fahrradverkehr - Antwort der Verwaltung vom 29.01.2015 auf die Anfrage der CDU-Fraktion - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Anfrage der CDU-Fraktion, siehe GR vom 12.11.2014, § 233/1

- Antwort der Verwaltung -

Aufgrund der Beschwerde des Steuerbüros Hoffmann & Röhrich hat sich die Verwaltung im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Verkehrsgesprächs mit diesem Problem befasst. Das Steuerbüro erhielt zeitnah den beigefügten Zwischenbescheid. Eine kurzfristige Lösung ist leider nicht möglich, da die Radwegbeziehungen entlang der Heilbronner Straße neu geregelt werden müssen. Im Radverkehrskonzept ist in der Heilbronner Straße ein Schutzstreifen vorgesehen, als Verbindung zwischen DIAK und Innenstadt. Mit einem Schutzstreifen wird der Radverkehr auf die Straße verlegt, so dass Radfahrer frühzeitig erkannt werden.

Um dies umzusetzen, muss zuerst die Verkehrsbelastung der B 19/Heilbronner Straße festgestellt werden, da es Obergrenzen für die Anlage von Schutzstreifen gibt. Gleichzeitig ist zu prüfen wie der Radverkehr künftig zum DIAK geführt werden kann. Durch den Klinikneubau entsteht dort eine völlig neue Situation, die sich auf das Radverkehrskonzept auswirkt. Dazu sind jedoch noch klärende Gespräche mit der Planungsabteilung des DIAKs notwendig. Kurzfristig wird angestrebt, dass die Sichtverhältnisse durch Beschneidung der Hecke an der Ecke Wettbach/Heilbronner Straße für bessere Sichtverhältnisse gesorgt wird.

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