§ 28 - Änderung der Gebührensätze für Schmutzwasser und Niederschlagwasser ab 01.01.2015 in Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit der Einführung eines gesplitteten Abwassergebührenmaßstabes zum 01.01.2010 wurde das zusammengefasste Abwassergebührenvolumen in eine Gebühr für Schmutzwasser und eine Gebühr für Niederschlagswasser getrennt, um eine verursachungsgerechtere Verteilung zu erreichen.

Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin auf der Basis der verbrauchten Frischwassermenge berechnet. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH führen dies seit 1997 als Dienstleistung für die Stadt aus. Mit dem Jahr 2014 wurde bei den Stadtwerken das rollierende Abrechungsverfahren auf die Abrechnung pro Kalenderjahr umgestellt. Es sind bereits jetzt konstantere Gebühreneinnahmen zu verzeichnen.

Die Grundlagen und Daten für die künftige Niederschlagswassergebühr waren neu zu erheben. Es mussten zunächst die versiegelten Flächen ermittelt werden. Dies dauerte insgesamt bis Ende 2012.
Die letzte Gebührenkalkulation für die Jahre 2010 bis 2014 lag dem Gemeinderat vor.

Aufgrund dieser Kalkulation und den Jahresergebnissen 2010 bis 2013 wurden die Abwassergebühren vom Gemeinderat zuletzt am 28.03.2012 und 21.11.2012 beschlossen.

In folgender Tabelle sind die bisherigen Schmutzwassergebühren je m³ Abwasser und Niederschlagswassergebühren je m² versiegelte Fläche von 2010 bis 2014 nochmals dargestellt:

 

Schmutzwassergebühr je m³

Niederschlagswassergebühr je m²

Jahr

Kalkulierte Gebühr

beschlossen

Kalkulierte Gebühr

beschlossen

2010

1,77 €

1,77 €

0,40 €

0,40 €

2011

1,77 €

1,77 €

0,40 €

0,40 €

2012

1,94 €

1,94 €

0,40 €

0,40 €

2013

2,03 €

1,94 €

0,42 €

0,40 €

2014

2,05 €

1,94 €

0,41 €

0,40 €

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Kostenträgerrechnung und der ermittelten Kosten, Mengen und Flächen wurden die Abwassergebühren getrennt für die Veranlagung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser neu kalkuliert. Als Kalkulationszeitraum wurden die Jahre 2015 und 2016 gewählt. Die rückwirkende Anpassung am 01.01.2015 wurde rechtzeitig amtlich bekanntgemacht.

Die Höhe der Gebühren ist über eine Gebührenkalkulation zu ermitteln und darf höchstens so bemessen sein, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten im Sinne von § 14 Abs. 1 KAG gedeckt sind.
Dem Gemeinderat wird in der Anlage die Gebührenkalkulation Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung vorgelegt. Diese wurde durch das Fachbüro Allevo aus Obers­ulm erstellt.

Der Kostenverteilerschlüssel der Fa. Pecher AG bildet nach wie vor eine wesentliche und geeignete Grundlage, um die Aufteilung der Kapital- und Betriebskosten auf die Kanäle, Regenüberlaufbecken und Kläranlagen vorzunehmen.

Die Grundlagen der Gebührenbedarfsberechnung, die Abschreibungen, die Auflösungen von Sonderposten, die Verzinsung des Anlagenkapitals, die bestehenden öffentlich rechtlichen Vereinbarungen, der Straßenentwässerungskostenanteils, die Kostenaufteilung für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sind auf den Seiten 3 bis 13 der beigefügten Gebührenkalkulation erläutert und bildeten bereits in 2012 die Basis.

Die vorhandenen Gebührenunterdeckungen aus den Jahren vor 2010 sind in der Kalkulation 2010 bis 2014 eingestellt worden. Die gegebenen Gebührenüber- oder -unterdeckungen aus den Jahren 2010 bis 2013 konnten nach § 14 Kommunalabgabengesetz erst in die jetzt vorliegende Kalkulation eingestellt werden. Das Ergebnis für das Jahr 2014 steht noch nicht fest.

Kostendeckungen
Nach § 14 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Bemessungszeitraumes ergeben, innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

Folgende Kostenunterdeckungen bestanden zum 31.12.2009 im Bereich der zentralen Abwasserbeseitigung:

aus 2007:

-314.742,00 €

(Ausgleich in 2012 und Kalkulation 2009)

aus 2008:

-309.650,00 €

(Ausgleich in 2010 und 2011 sowie 2013

aus 2009:

-271.897,00 €

(Ausgleich in 2010 und 2011)

Gesamt:

-896.289,00 €

 

Bis einschließlich 2013 bestehen aktuell noch nicht ausgeglichene Gebührenergebnisse aus Vorjahren, die wie folgt behandelt werden sollen:

Schmutzwasserbeseitigung

aus 2010 und 2011:

784.902,00 €

Überdeckung

aus 2012:

-270.602,00 €

Unterdeckung

aus 2013:

326.460,00 €

Überdeckung

Gesamt:

840.760,00 €

 

Für den vorliegenden Bemessungszeitraum 2015 – 2016 soll die Überdeckung aus dem Zeitraum 2010 und 2011 (784.902 €) und die Unterdeckung aus 2012 (-270.602 €) und damit ein Gesamtbetrag von 514.300 € gebührenmindernd zum Ausgleich gebracht werden. Der Ausgleich der Überdeckung 2013 soll bei der nächsten Gebührenkalkulation bis spätestens zum Ende des Jahres 2018 berücksichtigt werden.

Niederschlagswasserbeseitigung

aus 2010 und 2011:

93.650,00 €

Überdeckung

aus 2012:

-8.690,00 €

Unterdeckung

aus 2013:

33.665,00 €

Überdeckung

Gesamt:

118.625,00 €

 

Für den vorliegenden Bemessungszeitraum 2015 – 2016 sollen sämtliche noch offenen Vorjahresergebnisse und damit ein Gesamtbetrag von 118.625 € gebührenmindernd zum Ausgleich gebracht werden.

Im Zeitraum von 2010 bis 2013 erfolgten Sonderabschreibungen der noch vorhandenen Restbuchwerte von Anlagengütern. In 2012 wurde die Beteiligung an der Kläranlage Untermünkheim aufgelöst und zwei Haltungen im Kanalbereich wurden stillgelegt, Gesamtwert: 42.215 €. In 2013 wurde u. a. die stillgelegte Mikroturbine in der Kläranlage Vogelholz mit dem gesamten Restbuchwert abgeschrieben, Gesamtwert: 122.195 €. Nachdem der Gemeinderat bei den Feststellungen der Jahresabschlüsse für 2012 und 2013 diese beschlossen hat, wurden die genannten Beträge bei der Ergebnisermittlung zur Gebührenkalkulation berücksichtigt.

Abwassermenge
Als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühren wurden die ermittelten Frischwassermengen (siehe Tabelle) zugrunde gelegt. Diese Werte betreffen auch die Kanalisation und die Kläranlage (Abwassermenge Kanalisation zuzüglich Direktanlieferungen – Deponiesickerwasser und Grubeninhalte).

Die tatsächlichen Abwassermengen weichen zur Kalkulationsgrundlage 2010 bis 2014 ab. Folglich sind durch die Gebühr von 1,94 €/m³ höhere Erträge erzielt worden.
In den vergangenen Jahren wurden folgende Abwassermengen veranlagt:

Jahr

Kalkulationsbasis

abgerechnete Menge

2010

2.078.800 m³

2.268.889 m³

2011

2.078.800 m³

2.131.244 m³

2012

2.078.800 m³

2.150.076 m³

2013

2.078.800 m³

2.505.320 m³

2014

2.078.800 m³

 

2015

2.130.000 m³

 

2016

2.130.000 m³

 

Flächen für Niederschlagswassergebühr
Die erstmalige Flächenerhebung wurde über ein Selbstauskunftsverfahren bei den Grundstückseigentümern durchgeführt. Nur ein geringer Anteil musste aufgrund fehlender Unterlagen geschätzt werden.

Als ansatzfähige Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühren wurde von einer maßgeblich versiegelten Fläche von rd. 4.270.000 m² ausgegangen.
Zwischenzeitlich mussten sowohl die Schätzungen als auch die Flächenermittlung aufgrund Entsiegelungsmaßnahmen bzw. neuer Angaben der Eigentümer nach unten korrigiert werden.

Für die Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr geht die Verwaltung von einer abflussrelevanten Fläche in 2015 und 2016 von jeweils 4.100.000 m² aus.

Im Zeitraum von 2010 bis 2014 wurden versiegelte Straßenflächen von rd. 1.480.000 m² angesetzt. In der vorliegenden Kalkulation wurde die Fläche auf 1.500.000 m² erhöht. Die genauen neuen Flächen (Straßen, Wege und Plätze in Wohn- und Gewerbegebieten) werden in absehbarer Zeit in Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Bauen und der Abteilung Tiefbau erfasst und ausgewertet.

Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung
Unter Berücksichtigung aller in der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Daten ergibt sich eine Gebührenobergrenze von 1,99je Schmutzwasser und 0,45je für das Niederschlagswasser. Die Abwassergebühren liegen im Land Baden- Württemberg im Durchschnitt für Schmutzwasser bei 1,92 €/m³ und Niederschlagswasser bei 0,45 €/m².

Unter Beachtung der Kostenüber- und Unterdeckungen und mit dem Ausgleich der Vorjahre schlägt die Betriebsleitung und Stadtverwaltung folgende Gebühren ab 1. Januar 2015 vor:

Schmutzwassergebühr 1,87 €/ m³
Niederschlagswassergebühr 0,43/ m².

 

Änderung der Abwassersatzung (Anlage 1)
Die Änderung der Abwassersatzung wird aufgrund der befristeten Gebührenfestsetzung bis zum 31.12.2014 und einer notwendigen Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2015 und 2016 erforderlich.

Die Anlage 3 der Satzung entfällt, da die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf die Abrechnung pro Kalenderjahr umgestellt haben. Die Information zum Abrechnungszeitraum und den Ableseterminen liegt bei (Anlage 3).

Gleichzeitig werden redaktionelle Änderungen mit eingearbeitet. Diese sind bedingt durch die Neufassung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG). Auf das Wassergesetz wird in einigen Paragraphen der Abwassersatzung verwiesen. Inhaltlich haben sich dabei keine Änderungen ergeben. Die Anpassung ist lediglich der geänderten Paragraphenfolge im Wassergesetz geschuldet.

Die Änderungen sind in der beiliegenden Satzung geregelt.

Anlage 1: Geänderte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
Anlage 2: Gebührenkalkulation der Fa. Allevo AG (nö)
Anlage 3: Information zum Abrechnungszeitraum und Ablesetermine der Stadtwerke

 

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die Einführung der gesplitteten Abwassergebühren (s. a. GR vom 28.03.2012, § 48). Damals wurde bis einschließlich 2014 eine sachgerechte Prognose erstellt; die daraus hervorgehenden Werte waren größtenteils zutreffend. Nun hat sich herausgestellt, dass die Schmutzwassergebühr je m³ von 194 auf 187 € und die Niederschlagswassergebühr je m³ von 0,40 € auf 0,43 € angepasst werden müssen.

Kaufmännischer Leiter Stadtbetriebe Häberlein erwähnt, dass die rückwirkende Gebührenerhöhung bereits in der Sitzung des Gemeinderats im Dezember 2014 sowie durch eine Veröffentlichung im Haller Tagblatt bekannt gegeben wurde. Die neue Gebührenkalkulation basiert auf fundierten Zahlen und umfasst den Zeitraum 2015/2016. Bei Berechnung der Niederschlagswassergebühr wurde der Straßenentwässerungsanteil abgezogen.

Herr Kasteel, Allevo Kommunalberatung, erläutert die Gebührenkalkulationen gemäß beiliegender Präsentation.

Oberbürgermeister Pelgrim schließt die Thematik mit der Feststellung, dass die Gebührensätze der Stadt Schwäbisch Hall in beiden Fällen unter denen des Landesdurchschnittes liegen.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 13. Januar 2015 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Stadt erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Lediglich der Schmutzwasseranteil wird weiterhin nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird gemäß aktueller Rechtsprechung nach den angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen berücksichtigt.

  2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2015 bis 31.12.2016 wird zugestimmt.

  3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziffer 14 Gebührenkalkulation) wird ausdrücklich zugestimmt.

  4. Die Sonderabschreibungen für die abgängigen Anlagegüter in 2012 und 2013 werden bei der Ermittlung der Gebührenergebnisse berücksichtigt.

  5. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, wie bisher nach den an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossenen versiegelten Straßenflächen berechnet.

  6. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, auf der Grundlage von Berechnungen der Firma Dr. Pecher AG mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:

    Aufteilung der Betriebskosten:

    SW

    NW

    Mischwasserkanäle

    50,00 %

    50,00 %

    Schmutzwasserkanäle

    100,00 %

    0,00 %

    Regenwasserkanäle

    0,00 %

    100,00 %

    Regenrückhalte-, Regenklär- und Retentionsbecken

    0,00 %

    100,00 %

    Zuleitungssammler

    50,00 %

    50,00 %

    Regenüberlaufbecken

    50,00 %

    50,00 %

    Kläranlagen

    87,93 %

    12,07 %

     

     

     

    Aufteilung der kalkulatorischen Kosten:

    SW

    NW

    Mischwasserkanäle

    46,52 %

    53,48 %

    Schmutzwasserkanäle

    100,00 %

    0,00 %

    Regenwasserkanäle

    0,00 %

    100,00 %

    Regenrückhalte-, Regenklär- und Retentionsbecken

    0,00 %

    100,00 %

    Zuleitungssammler

    46,52 %

    53,48 %

    Regenüberlaufbecken

    46,52 %

    53,48 %

    Kläranlagen

    83,17 %

    16,83 %

  7. Die bis einschließlich des Jahres 2013 aktuell bestehenden noch nicht ausgeglichenen Gebührenergebnisse aus Vorjahren sollen wie folgt behandelt werden:

    Schmutzwasserbeseitigung

    Aus dem Bemessungszeitraum 2010 - 2011

    Überdeckung

    784.902 €

    Aus dem Bemessungszeitraum 2012

    Unterdeckung

    - 270.602 €

    Aus dem Bemessungszeitraum 2013

    Überdeckung

    326.460 €

    Summe

    Überdeckung

    840.760 €

     

    Für den vorliegenden Bemessungszeitraum 2015 - 2016 soll die Überdeckung aus dem Zeitraum 2010 - 2011 und die Unterdeckung aus dem Zeitraum 2012 und damit ein Gesamtbetrag von 514.300 gebührenmindernd zum Ausgleich berücksichtigt werden. Der Ausgleich der Überdeckung 2013 soll noch nicht erfolgen. Zur Einhaltung der gesetzlichen Ausgleichsfrist ist er spätestens bis Ende des Jahres 2018 zu berücksichtigen.

    Niederschlagswasserbeseitigung

    Aus dem Bemessungszeitraum 2010-2011

    Überdeckung

    93.650 €

    Aus dem Bemessungszeitraum 2012

    Unterdeckung

    - 8.690 €

    Aus dem Bemessungszeitraum 2013

    Überdeckung

    33.665 €

    Summe

    Überdeckung

    118.625 €

    Für den vorliegenden Bemessungszeitraum 2015 - 2016 sollen sämtliche noch offenen Vorjahresergebnisse und damit ein Gesamtbetrag von 118.625 gebührenmindernd zum Ausgleich berücksichtigt werden.

     

  8. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum ab 01.01.2015 wie folgt festgesetzt:

    Schmutzwassergebühr 1,87/
    Niederschlagswassergebühr 0,43/
    Vorgeklärtes Schmutzwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind 0,77 € / m³

     

  9. Die Satzung zur Änderung der Abwassersatzung wird wie beigefügt beschlossen. Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2015 in Kraft.

(einstimmig - 17 -)

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