§ 8 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-02/01 „Herdweg 29“ in Sulzdorf; hier: Planungsermächtigung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

- Stadträtin Striebel nimmt wieder ihren Platz am Ratstisch ein -

 

Die EJW Grundbesitz GmbH, Schwäbisch Hall, ist im letzten Jahr auf die Stadt zugekommen, da sie plant künftig alle Betriebsteile an ihrem Standort Herdweg 29 (Anlage 1 + 2) in Sulzdorf zusammenzuführen. Damit können unproduktive Wege zwischen den Einheiten entfallen und die logistischen Anforderungen in diesem Zusammenhang verbessert werden. Neben dem eigenen Flurstück 1391 plant die EJW Grundbesitz GmbH Teile der städtischen Flächen (Flst. 2874, 2905, 2906/1) zu erwerben. Vorgespräche dazu fanden bereits statt.

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche größtenteils als Gewerbefläche festgesetzt. Im östlichen Bereich befindet sich diese allerdings im Außenbereich (Anlage 3). Ein Bebauungsplan für das Gebiet ist nicht vorhanden.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich. Dies soll in Abstimmung zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger EJW Grundbesitz GmbH aus Schwäbisch Hall als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden. Hinsichtlich der geplanten Zentralisierung der verschiedenen Standorte und der damit verbundenen sinnvolleren Verkehrsabwicklung besteht ein öffentliches Interesse.

Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begrüßt. Es wird empfohlen, dem als Anlage 4 beigefügten Antrag des Vorhabenträgers EJW Grundbesitz GmbH aus Schwäbisch Hall und der beigefügten Planungsüberlegung, Anlage 5, auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 27.10.2020 stattzugeben.

Im Rahmen dieses Verfahrens wird die EJW Grundbesitz GmbH als Vorhabenträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für die Grundstücke, welche das Vorhaben in Anspruch nimmt, durchzuführen.

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 04.11.2020
Anlage 2: Abgrenzungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 04.11.2020
Anlage 3: Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 04.11.2020
Anlage 4: Antrag auf Planungsermächtigung, EJW Grundbesitz GmbH, 27.10.2020
Anlage 5: Übersichtsplan und Geländeschnitte, LW, 21.09.2020

 

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass der Ortschaftsrat Sulzdort in seiner Sitzung am 15.12.2020 einstimmig zugestimmt hat.

Stadträtin Herrmann spricht sich im Namen ihrer Fraktion gegen das Vorhaben aus. Die Erweiterungswünsche können grundsätzlich nachvollzogen werden, jedoch werden Probleme hinsichtlich des Artenschutzes gesehen. Ein Heranrücken an die Auenlandschaft stelle keine annehmbare Lösung dar.

Erster Bürgermeister Klink versichert die Kenntnis um die Sensibilität dieses Bereiches. Diese wurde bereits mit dem Vorhabenträger kommuniziert. Im anschließenden regulären Verfahren werden Umweltbelange erhoben, bewertet und im Rahmen der Abwägung geprüft, ob eine Umsetzung der Betriebserweiterung in dieser Form möglich ist.

Aus Sicht der Bauverwaltung sei eine Standorterweiterung vor dem Hintergrund knapper Gewerbeflächen unter Einhaltung der Abstandsflächen zu Gewässern an dieser Stelle vertretbar.

Stadtrat Sakellariou teilt mit, dass die Einwände von Stadträtin Herrmann aus dem ihm ebenfalls vorliegenden Schreiben des Umweltzentrums Schwäbisch Hall stammen. Es werde ein Abwägungsvorschlag gewünscht, der die vorgebrachten Belange für eine Entscheidungsfindung bewerte.

Oberbürgermeister Pelgrim merkt an, dass das Schreiben auch der Verwaltung vorliege und dass die Abwägung in einem geordneten Verfahren erfolge.

Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt den Vorhabenträger EJW Grundbesitz GmbH aus Schwäbisch Hall einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan, Anlage 2, dargestellt.
(23 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen)

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