§ 58 - Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit; hier: Umstellung auf Euro und geringfügige Anhebung der Sätze (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe VFA vom 12.03.01

Stadträtin Herrmann macht den Ergänzungsvorschlag, neben der Kinderbetreuung auch eine Entschädigung für die Versorgung von pflegebedürftigen nahen Angehörigen in die Satzung mit aufzunehmen.

Beschluss:

Der 11. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit entsprechend den Vorschläge der Verwaltung mit der oben genannten Ergänzung wird einstimmig - 28 - zugestimmt.

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