§ 235/3 - Bürgerfragestunde - schriftliches Verfahren; hier: Baumfällarbeiten Kindergarten Elisabethenstraße, Gottwollshausen (öffentlich)

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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.

 

Referent des Oberbürgermeisters Domberg verliest die als Anlage diesem Protokoll beigefügte Anfrage von Frau Brigitte Hirth.

Oberbürgermeister Pelgrim und Erster Bürgermeister Klink bejahen diese Anfrage. Die Baumfällungen werden in einem überschaubaren Maße und mit Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.

Anlage: Anfrage Frau Hirth

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