§ 104 - Verkehrssicherung und Naturerlebnis in der Badersklinge (öffentlich)
Sachvortrag:
Schon am 25.02.2019 wurde dem Bau- und Planungsausschuss (§ 63/1, öffentlich) ausführlich über Fragestellungen zur Baumstatik, auch in Bezug auf das Eschentriebsterben und vor allem in den Muschelkalkklingen rund um Schwäbisch Hall berichtet. Immer wieder kommen, insbesondere in der Badersklinge, Baumsstürze mit unterschiedlichen Baumarten und einer damit einher gehenden Gefährdung der Bevölkerung vor. Im Jahr 2013 ist am oberen Eingang der Badersklinge eine kapitale Stieleiche ohne Witterungseinwirkung über den dortigen Fußweg gestürzt. Im Jahr 2019 war auch am unteren Ende der Badersklinge eine Gefahrenlage gegenüber den angrenzenden Grundstücken und dem öffentlichen Fußgängerverkehr als Auswirkung des Eschentriebsterbens zu verzeichnen. Beide Vorkommnisse waren jeweils Anlass einer Sperrung des Fußweges durch die Klinge und einer Beauftragung eines Fachgutachters für Baumstatik mit einer gutachterlichen Stellungnahme.
Herr Dr. Ing. Lothar Wessolly aus Stuttgart hat in seinen beiden Gutachten auf die Bedeutung des Fußweges durch die Badersklinge als Verbindungs- und Naherholungsweg hingewiesen, was haftungsrechtlich weit höher als ein normaler Waldweg einzustufen sei. Insbesondere hat er auf Kindergruppen hingewiesen, die von Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten in die Klinge geführt werden. Problematisch in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass in der Badersklinge aufgrund des Gesteins, der ungewöhnlichen Topographie und des natürlichen Aufwuchses der Esche auch andere als waldübliche Gefahren vorliegen, die von der Bevölkerung nicht als solche erkannt werden. Aber gerade diese ungewöhnlichen Naturerscheinungen machen diese Klinge für Naturerlebnisse so interessant.
Wie im Oktober 2019 im Gemeinderat (255/6, öffentlich) angekündigt, wurde im Frühjahr 2020 gemäß der Begutachtung von Dr. Wessolly die Verkehrssicherheit an dem Baumbestand wiederhergestellt. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass dies nur eine aktuelle Momentaufnahme ist. Anfang März diesen Jahres ist im Zuge eines „Mikado-Effektes“ ein Baum von der oberen Talkante gestürzt und hat zwei weitere Bäume bis über den Fußweg in der Talsohle mitgerissen. Diese Gefahr konnte nicht erkannt werden. Aktuell ist wieder eine kapitale Esche quer über den Fußweg gestürzt, die Dr. Wessolly nicht im Zuge seiner gutachterlichen Tätigkeit erkannt und benannt hat. Aus den geschilderten Erfahrungen heraus kommt die Verwaltung zu der Erkenntnis, dass eine Verkehrssicherheit nur über einen durchgängigen Kahlhieb im Talraum der Badersklinge zu gewährleisten ist. Das Naturerlebnis von überhohen Eschenbäumen in einem tiefen Kerbtal des mittleren Muschelkalks wäre dadurch jedoch nicht mehr gegeben.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Badersklinge dem öffentlichen Verkehr weiterhin bis auf Weiteres und vollständig zu entziehen und die erholungssuchende Bevölkerung, wie momentan auch schon der Fall, auf Dauer über den Fehleisenweg an der oberen Talkante umzuleiten. Eine Nutzung als Verbindungsweg oder als Naturerlebnis in der Talsohle der Badersklinge würde dann vollständig auf eigene Verantwortung erfolgen.
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt bittet den Werkhof um Überwachung von Staulagen durch Totholzablagerungen.
- Stadträtin Walter verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -
Betriebsleiter Stadtbetriebe Schwäbisch Hall Schweizer nimmt die Anregung auf und sichert eine verstärkte Totholzbeseitigung zu, gibt jedoch auch zu Bedenken, dass die Schwierigkeit in der personellen und maschinellen Herausforderung bestünde, das Holz zu bergen.
Es wird im Gremium diskutiert, in wie weit die unvorhersehbaren Gefahren durch Baumumstürze zu Sperrungen der Klingen führen müssen. Wichtig sei, auch die Nutzerinnen und Nutzer der Wege für ihre Eigenverantwortung zu sensibilisieren. In Zeiten des Klimawandels komme es, auch in Wäldern, vermehrt zu Baumumstürzen.
- Stadträtin Walter nimmt wieder ihren Platz am Ratstisch ein -
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass im Gremium über die versicherungsrechtliche Abklärung des Sachverhaltes Konsens bestehe.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
- Der öffentliche Fußweg durch die Badersklinge wird bis auf Weiteres der Nutzung als Verbindungs- und Erholungsweg durch eine feste und dauerhafte Absperrung entzo-gen. Eine versicherrungsrechtliche Einschätzung wird zur Zeit bei der WGV Versicherung eingeholt.
- Bildungseinrichtungen und Kindertagesstätten werden ausführlich über die Haftungs-problematik und die Sperrung informiert.
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)