§ 5 - Änderung der Gemarkungsgrenze Schwäbisch Hall / Weckrieden (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Gemarkungsgrenze Schwäbisch Hall / Weckrieden verläuft gemäß beiliegendem Lageplan. Die bestehenden Gebäude

  • Crailsheimer Str. 71 (Wohnnutzung),
  • Crailsheimer Str. 75 und 77 (jeweils gewerbliche Nutzung),
  • Weckriedener Str. 61 (Seniorenzentrum SHA / „Wohnanlage Kreuzäcker“),
  • Crailsheimer Str. 81 (Wohnnutzung),
  • Crailsheimer Str. 83 (künftige Wohnnutzung) sowie
  • das im Bau befindliche Gebäude Crailsheimer Str. 85 (auf Flst. Nr. 72/4, künftige Wohnnutzung)

mit derzeit insgesamt 81 Einwohnerinnen und Einwohnern gehören ihrer jetzigen Lage nach zum Teilort Weckrieden. Die vorgenannten Gebäude sind jedoch kein Teil der organischen Siedlungsstruktur Weckriedens, sondern städtebaulich in die Kreuzäckersiedlung eingebettet. Das Erscheinungsbild der Gebäude (Baukörper, Geschossigkeit) verstärkt diese Einordnung.

Aufgrund der städtebaulichen Gesamtbetrachtung wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die betreffenden Grundstücke der Gemarkung Schwäbisch Hall zuzuordnen.

Die Änderung der Gemarkungsgrenze hat folgende Auswirkungen:

  • Die Wahlberechtigten der o. g. Gebäude (derzeit 76 Personen) wählen künftig im Wahlbezirk 5 (Grundschule Kreuzäcker). Für die Ortschaftsratswahl sind diese Personen nicht mehr wahlberechtigt. Die Größe des Ortschaftsrates Weckrieden bleibt hierdurch unverändert.
  • Die Nutzung öffentlicher Einrichtungen (insbesondere Friedhöfe, Schulen, Betreuungsangebote) erfolgt in Schwäbisch Hall.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass diese Auswirkungen keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Stadtteils Weckrieden haben.
Die Verwaltung sichert zu, dass sich an der Höhe des Teilortsbudgets für Weckrieden durch diese Maßnahme nichts ändert.

Anlage 1: Bild

Anlage 2: Lageplan

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass der Ortschaftsrat das Vorhaben in seiner Sitzung am 16.01.2014 vorberaten hat. Der Ortschaftsrat hat sich einstimmig gegen eine Änderung der Gemarkungsgrenze ausgesprochen. Die Mitglieder des Ortschaftsrates befürchten Änderungen im Gefüge der Ortschaft. Oberbürgermeister Pelgrim nimmt das Votum des Ortschaftsrates sehr ernst und möchte nicht gegen den Willen der Ortschaft agieren und zieht diesen Tagesordnungspunkt zurück.

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