§ 285 - Neubau stationäres Hospiz; hier: Vorstellung des Entwurfs (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In der Stadt Schwäbisch Hall soll ein stationäres Hospiz geschaffen werden. Gründungsmitglieder für eine gGmbH zum Betrieb des Hospiz sind das Evangelisches Diakoniewerk Schwäbisch Hall e. V., der Krebsverein Schwäbisch Hall e. V., der Landkreis Schwäbisch Hall, das Katholische Dekanat Schwäbisch Hall und die Stiftung Der Hospital zum Heiligen Geist.

Als Standort wurde das Anwesen Bier ausgewählt, da er zum einen zentral liegt, zum anderen aber auch in seiner Randlage in einem Grünzug ruhig liegt und er als eine ehemalige Hofstelle Geschlossenheit und Geborgenheit vermittelt.

Gemeinsam mit den Gesellschaftern wurde im Fachbereich 60 eine Planung erarbeitet, die im Moment mit den verschiedenen Fachstellen abgesprochen wird, um frühzeitig Bedenken berücksichtigen und Vorschläge einarbeiten zu können.
Die Planung sieht vor, die acht Gästezimmer alle ebenerdig anzuordnen und dort auch den gemeinsamen Wohn- und Essbereich umzusetzen. Im Obergeschoss werden die nötigen Nebenräume und Verwaltungsräume untergebracht, das Dachgeschoss wird als Lagerfläche bzw. als Technikgeschoss geplant.
Für diesen Neubau wird die dort stehende Scheune in das Freilandmuseum Wackershofen transloziert, so dass das Hofensemble in der jetzigen Form weitergeführt wird; das Ateliergebäude kann als Reserve für Ergänzungen in der Zukunft genutzt werden, in das Wohnhaus werden bereits vor der Fertigstellung des Baus Verwaltungsräume für das Hospiz untergebracht.

Die Erschließung erfolgt über die Gerhard-Hauptmann-Straße von Osten, wie in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 21.10.2019 nö (§ 177) im Rahmen des Bebauungsplanentwurfs bereits vorgestellt.

Die Gestaltung orientiert sich an den Vorgaben des Hofes (siehe Anlagen), das Gebäude ist als Holzbau konzipiert.
Die Kosten werden aktuell auf ca. 3,0 Mio € geschätzt. Im Haushalt des Hospitals ist das berücksichtigt.

Die Baumaßnahme soll mit einer GU-Ausschreibung realisiert werden. Die Genehmigungsplanung soll noch dieses Jahr abgeschlossen werden, so dass die Vorbereitung der funktionalen Ausschreibung im I. Quartal 2020 erfolgen kann. Bei einem Baubeginn im Sommer und einer Bauzeit von rund 12 Monaten könnte das Hospiz dann 2021 in Betrieb gehen.

Anlage 1: Entwurfskizzen
Anlage 2: Skizze Parkplatz

 

Oberbürgermeister Pelgrim begrüßt Frau Birgit Messner sowie Herrn Edgar Blinzinger, Mitglieder des Fördervereins Hospiz Schwäbisch Hall e. V. und würdigt die Arbeit des Vereins.

- Stadtrat Härtig uns Stadtrat Kaiser nehmen um 18.10 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein -

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler stellt das Projekt und den gegenwärtigen Planungsstand ausführlich vor. Alle acht Bewohnerzimmer mit je 25 Quadratmetern sowie ein großer Ess- und Wohnbereich mit Terrasse seien im Erdgeschoss untergebracht, das Pflegebad neben Verwaltungs- und Nebenräumen im Obergeschoss.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt interessiert, ob in der Bauverwaltung entsprechende Planungserfahrung bestehe.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler bejaht dies.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass im Vorfeld der Planungen umfangreiche Gespräche mit dem Hospizverein, dem Krebsverein, dem Landratsamt Schwäbisch Hall und der Krankenkasse stattgefunden haben, daneben sind auch andere Hospize besichtigt worden.

- Stadträtin Walter verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Stadtrat Kaiser fragt, ob die Kostenschätzung mit 3 Mio. € nicht zu hoch angesetzt worden sei.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler verneint dies und führt aus, dass es sich hier um eine beträchtliche Baumasse, verteilt auf zwei Geschosse, handle. Außerdem werde bei einem Hospiz ein bestimmtes Maß an Technik erforderlich.

- Stadträtin Walter nimmt wieder ihren Platz am Ratstisch ein -

Stadtrat Reber kritisiert das Vorhaben, die Baumaßnahme an einen Generalunternehmer vergeben zu wollen. Dies sei seiner Auffassung nach oft die teuerste Variante, da der unternehmer für sich einen Sicherheitsbetrag einkalkuliere.

Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass dies aufgrund der vorgegebenen Zeitachse erforderlich sei, in der aktuellen Marktsituation die Generalunternehmer-Ausschreibung Vorteile bringe, beispielsweise durch Festlegung einer Kostenobergrenze, und stellt fest, dass im Gremium kein weiterer Beratungsbedarf diesbezüglich besteht.

Beschluss:

Mit der Planung und der weiteren Vorgehensweise (GU-Vergabe) besteht Einverständnis.
(11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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