§ 269 - Teilfortschreibung Flächennutzungspläne - Windenergie - der Nachbargemeinden Mainhardt und Gemeindeverwaltungsverband Hohenloher Ebene, hier: Information zu geplanten Ausweisung von Windenergiekonzentrationsflächen angrenzend an die Gemarkungsgrenze Schwäbisch Hall (öffentlich)
Sachvortrag:
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Die Gemeinde Mainhardt führt derzeit die frühzeitige Behördenbeteiligung zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mainhardt -“Teilfortschreibung Windenergie“ durch. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung wurde auch die Stadt Schwäbisch Hall beteiligt.
Die geplante Konzentrationsflächen „K 1“ liegt südwestlich von Starkholzbach. Die geplante Konzentrationsfläche „K 2“ liegt nordwestlich vom Hilbenhof und nördliche vom Rötenhof.
Für alle drei Teilorte wurde ein einheitlicher Schutzabstand von 700 m angenommen.
Anlage: Auszug aus Teilfortschreibung FNP 2020 des GVV Hohenloher Ebene, unmaßstäblich
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Der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Hohenloher Ebene hat die Aufstellung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2020 Thema Windkraft beschlossen. Im Rahmen der zur Zeit stattfindenden frühzeitigen Beteiligung ist auch die Stadt Schwäbisch Hall informiert worden.
Einzig die geplante Konzentrationsfläche der Stadt Waldenburg reicht in ihrer östlichen Abgrenzung bis unmittelbar an die Gemarkungsgrenze der Stadt Schwäbisch Hall. Sie grenzt hier unmittelbar an die von der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall im Verfahren befindliche Konzentrationsfläche westlich der Teilgemeinde Gailenkirchen. Der geringste Abstand zur Siedlungsfläche Gailenkirchens beträgt mehr als 900 m.
Anlage: Darstellung Lage Gailenkirchen zu Gemarkungsgrenze, unmaßstäblich
Aus Sicht der Verwaltung bestehen in allen Fällen keine Bedenken gegen die geplanten Ausweisungen.
Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wurde in der Sitzung vom 29.11.2012 über das Vorhaben informiert.
Der Ortschaftsrat Bibersfeld entscheidet über das Vorhaben in seiner Sitzung am 06.12.2012.
Oberbürgermeister Pelgrim hält die Ausweisung der Konzentrationsflächen der Gemeinden Mainhardt und dem Gemeindeverwaltungsverband Hohenloher Ebene für unproblematisch. Die Konzentrationsflächen des Gemeindeverwaltungsverbands Hohenloher Ebene stehen sogar in Korrespondenz zu den Konzentrationsflächen der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall.
- Stadträtin Herrmann ab 18.22 Uhr anwesend -
Beschluss:
Gegen die geplanten Ausweisungen der Nachbargemeinden bestehen keine Bedenken. Die Verwaltung wird autorisiert eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
(einstimmig - 21 -)