§ 28 - Bebauungsplan "Rollhofsteige - 1. Änderung"; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/ Behörden und Satzungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Bebauungsplan Nr. 0171-04/01 „Rollhofsteige 1. Änderung“ in Schwäbisch Hall wurde in der Zeit vom 08.11. bis 08.12.2010 öffentlich ausgelegt. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.
Es gingen keine abwägungsrelevanten Anregungen ein.
Anlage: Lageplan
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0171-04/01 „Rollhofsteige 1. Änderung“
Der Bebauungsplan Nr. 0171-04/01 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, im M 1:500 vom 07.06.2010 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.
B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Plangebiet „Rollhofsteige 1. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Rollhofsteige 1. Änderung“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 07.06.2010. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0171-04/01.
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(einstimmig - 20 -)