§ 17 - Neufassung der städtischen Hauptsatzung (öffentlich)
Sachvortrag:
Die derzeitig aktuelle Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall wurde am 20. Dezember 1971 beschlossen und trat am 1. Januar 1972 in Kraft. Mittlerweile wurde die städtische Hauptsatzung 42 Mal geändert. Durch diese Veränderungen wurde es notwendig Zwischenparagrafen einzuführen. Es haben sich im Laufe der Zeit auch einige redaktionelle Unzulänglichkeiten eingeschlichen. Zudem ist die städtische Hauptsatzung noch nicht geschlechtergerecht formuliert. Zur Beseitigung dieser Defizite sollte aus Sicht der Verwaltung die Hauptsatzung komplett neu gefasst werden. Neben der Umsetzung des geschlechtergerechten Sprachgebrauchs wurden vor allem redaktionelle Veränderungen vorgenommen. Zudem sind die Änderungen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Teilortsverwaltungen, der Abschaffung der Betriebssatzungen für die Eigenbetriebe Friedhöfe und Abwasser noch nicht in der Hauptsatzung erfasst.
Zur besseren Übersicht wurden in der Anlage die alte Hauptsatzung sowie der neue Text gegenüber gestellt. Auf der linken Seite befindet sich alte Fassung, bei der die zu veränderten Abschnitte fett hervorgehoben sind. Auf der rechten Seite befinden sich die entsprechenden Formulierungen in der neuen Hauptsatzung.
Anlage: Gegenüberstellung Alte Fassung/ Neue Fassung der Hauptsatzung neu
Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass die im VFA vorgelegte Fassung nochmals in § 3, Abs. 2, § 15, Abs. 2 und § 17, Abs. 3 hinsichtlich der geschlechtergerechten Formulierung überarbeitet wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Hauptsatzung mit Wirkung zum 1. Februar 2011 zu.
(32 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)