§ 179 - Arbeitsvergabe Regenrückhaltebecken RRB West für die Erschließung des Wohngebiets "An der Breiteich" (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Für das Erschließungsgebiet „An der Breiteich“ sind im Endausbau mehrere Regenrückhaltebecken und Regenklärbecken notwendig, um den Schleifbach als aufnehmendes Gewässer vor Überflutungen und Schadstoffeinträgen durch das Niederschlagswasser aus dem Baugebiet zu bewahren.

Aus topographischen Gründen kann die Regenrückhaltung nicht vollständig direkt im Erschließungsgebiet erfolgen. Es ist daher auch erforderlich westlich des Gebietes unterhalb des Fischwegs zwischen Gottwollshausen und der neuen Anbindung an die Westumfahrung ein Regenklär- und Regenrückhaltebecken zu errichten.

Im Zuge der Planung wurde festgestellt, dass die Straßenbauverwaltung in diesem Bereich ebenfalls ein Regenklärbecken für das Wasser von der Westumfahrung vorgesehen hat. Daraufhin wurde mit dem Amt für Straßenbau eine gemeinsame Lösung erarbeitet und geplant.

Das Becken für die Westumfahrung muss nun kurzfristig errichtet werden, um den Baufortschritt nicht zu behindern. Aufgrund der gemeinsamen Lösung muss dazu sinnvoller Weise das Becken für das Erschließungsgebiet gleich mit errichtet werden, da sonst aufwändige Provisorien zu errichten wären.

Eine vorzeitige Baufreigabe für das Becken von Seiten der unteren Wasserbehörde wurde inzwischen erteilt, da die wasserrechtliche Genehmigung des Projektes „An der Breiteich“ insgesamt noch aussteht.

Die Fa. Leonhard Weiss als Auftragnehmerin des Amtes für Straßenbau soll das Becken zu den Preisen des Leistungsverzeichnisses der Straßenbauverwaltung errichten. Die Beauftragung der Fa. Weiss erfolgt dabei über das Amt für Straßenbau, das der Stadt die Leistungen weiterverrechnet.
Die Preiszusammenstellung lag zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses der Sitzungsvorlagen noch nicht vor. Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros Pressel-Molnar liegt bei 170.000,- €.

Bei dieser Auftragssumme ist für eine freihändige Vergabe eine Befreiung von den Regelungen der Städtischen Vergabeordnung notwendig.
Haushaltsmittel für die Maßnahme sind im Vermögensplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung in ausreichendem Umfang enthalten.

Über die tatsächliche Angebotssumme wird in der Sitzung mündlich informiert.

Der FB Revision wurde über das Vorgehen informiert und ist im Grundsatz einverstanden. Voraussetzung aus der Sicht des FB Revision ist :

  • Keine Nachtragsleistungen über 10 % der Auftragssumme;
  • Nachtragsleistungen sind entsprechend dem KVHB-Bau vom Planungsbüro zu prüfen;
  • Keine Verwaltungskostenumlage.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Freihändige Vergabe des Auftrags für die Errichtung des städtischen Teils des RRB „West“ mit einer Bruttosumme von ca. 170.000,- € über das Amt für Straßenbau an die Fa. Leonhard Weiss.
(einstimmig - 20 -)

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