§ 151/1 - Bürgerfragestunde: Papiercontainer am Haalplatz (öffentlich)

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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.

1. Herrmann Schock, Schwäbisch Hall:

Herrmann Schock spricht die entfernten Papiercontainer am Haalplatz an (s. VFA vom 08.05.17). Es bestünden nach wie vor Probleme. Es wird angefragt, ob zeitlich begrenzt eine verstärkte Kontrolle vorgenommen werden kann.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass die Thematik auf Anregung von Hr. Schock aufgegriffen wurde. Eine Entfernung der Container wurde zur Verbesserung der Situation am Haalplatz mehrheitlich im Gremium unterstützt. Unzulässige Müllablagerungen stellen grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Hier könne man nur appellieren, dass bei Beobachtungen ggf. eine Anzeige erstattet werde. Man halte jährlich eine Stadtputzete ab. Hier sehe man, was überall im Stadtgebiet abgelagert werde. Dies sei erschreckend. 

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