§ 142 - Friedhofsangelegenheiten: hier: Gründung des Eigenbetriebs "Friedhöfe Schwäbisch Hall" und Maßnahmen zur Verbesserung der Jahresabschlüsse (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. VFA vom 10.10.05

Die Verwaltung schlägt folgende strukturelle Änderung des Friedhofwesens verbunden mit einzelnen Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebsergebnisses vor:

1. Gründung Eigenbetrieb „Friedhöfe Schwäbisch Hall“

Auf Anregung der Gemeindeprüfungsanstalt wird die Friedhofsverwaltung als Folge der Verlagerung der Friedhofsaufgaben vom Werkhof in den Fachbereich Finanzen aus dem Eigenbetrieb Werkhof herausgelöst und ab 01.01.2006 in einen Eigenbetrieb „Haller Friedhöfe“ überführt.

Die Eröffnungsbilanz richtet sich dann nach der Schlußbilanz des Werkhofs 2005, Teilbereich Friedhof. Anlagevermögen und Darlehen werden vom neuen Eigenbetrieb übernommen.

Eine entsprechende Betriebssatzung wurde ausgearbeitet.

Danach entscheidet der Gemeinderat grundsätzlich u. a. über die Bestellung der Mitglieder des Betriebsausschusses und des Betriebsleiters. Erstere erfolgt auf der Grundlage des § 5 der Betriebssatzung. Als Kaufmännischer Betriebsleiter wird Herr Oberbürgermeister Pelgrim bestellt.

2. Vergabe der Grabherstellung und Beisetzung sowie Vergabe der Träger- Inanspruchnahme an die Privatwirtschaft

In letzter Zeit werden von einzelnen Gemeinden (z. B. Baden-Baden, Öhringen) Leistungen im Bereich der Friedhöfe an die private Wirtschaft vergeben, z. B. die Grünpflege, die Grabherstellung und die Leistungen der Träger.

Auch für Hall soll geprüft werden, ob eine Arbeitsvergabe an Privatunternehmen für die Grabherstellung und die Inanspruchnahme von Trägern zu einer Kostensenkung führt. Die Friedhofsverwaltung beabsichtigt deshalb, diese Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Die Auftragsvergabe bedarf dann der Zustimmung des VFA.

3. Erhöhung der Bestattungsgebühren ab 01.01.2006

Die Friedhofsgebühren setzen sich zusammen aus den Grabnutzungs- und den Bestattungsgebühren. Im Gegensatz zu den Grabnutzungsgebühren liegt die Stadt bei den Bestattungsgebühren für Erd- und Urnenbestattungen, die die Leistungen der Grabherstellung, Träger, Trauerhalle und Verwaltungstätigkeit umfassen, unter dem Landesdurchschnitt.

BestattungsartSchwäbisch HallLandesdurchschnitt
Erdbestattung708,00828,00
Urnenbestattung251,00423,00

Der Gemeinderat hat bei der letztmaligen vollständigen Kalkulation der Bestattungsgebühren für das Jahr 2000 eine 60 %ige Kostendeckung angestrebt. Infolge der eingetretenen Kostensteigerungen trugen die in der Friedhofssatzung verankerten Gebührensätze trotz mehrfacher Gebührenerhöhungen in den folgenden Jahren nicht zu einer höheren Deckung bei. Um eine höhere Deckung zu erreichen, schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren für die Erdbestattung auf Landesdurchschnitt und für die Urnenbestattung etwas über den Landesdurchschnitt anzuheben.

Seither €Neue Gebühr €
Tätigkeit der Friedhofsverwaltung5460
Benutzung der Leichenhalle bis zu 3 Tagen77150
Grabherstellung Erdbestattung Kinder135150
Grabherstellung Erdbestattung Erwachsene450480
Zuschlag für ein doppeltiefes Grab200250
Grabherstellung Urnenbeisetzung100150
Zuschlag bei Beisetzung im anonymen Urnengrab224300
Inanspruchnahme von Trägern und Bestattungsordnern anlässlich einer Erdbestattung für den Transport des Sarges in die Trauerhalle mit Trauerfeier5060
Anlässlich einer Erdbestattung für den Transport des Sarges von der Trauerhalle bis zum Grab73130
Anlässlich einer Urnenbestattung5660
Anlässlich einer Urnenbeisetzung mit Trauerfeier und mit Transport der Urne zum Grab106130
Benutzung der großen Trauerhalle81100
Benutzung der kleinen Trauerhalle4160
Beschriftung von Gedenksteinen für anonyme Gräber pro Buchstabe1115

Im Vergleich zum Landesdurchschnitt ergibt sich dann folgendes Bild:

BestattungsartSchwäbisch HallLandesdurchschnitt
Erdbestattung830828
Urnenbestattung500423

Die Erhöhung führt zu höheren Einnahmen von ca. 45.000,00 €/Jahr.

Eine Kalkulation zeigt, dass auch nach der Erhöhung keine volle Kostendeckung erreicht wird.

4. Änderung der Bestattungszeiten

Der Wochentag mit den wenigsten Beerdigungen ist der Montag. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, in Zukunft montags überhaupt keine Trauerfeiern und Beisetzungen mehr durchzuführen. Diese Regelung käme auch den Interessen des Unternehmers entgegen. Denn er braucht für die Grabherstellung einen Tag Vorlaufzeit. Ein Tätigwerden am Wochenende ließe sich dadurch vermeiden.

Durch die Konzentration der Beisetzung auf 4 Tage kann man sich auch eine Kostendämpfung erhoffen.


5. Rückkbau und Verwertung von Friedhofsflächen

Der weitestgehende Vorschlag zur Reduzierung der Kosten zielt auf den Rückbau bzw. die Verwertung von künftig nicht mehr benötigten Friedhofsflächen ab.

In Zeiten immer größerer Mobilität, zunehmender Single-Haushalte und insbesondere auch aus Kostengründen zeigt sich ein verstärkter Trend weg von den großflächigen, pflegeaufwändigen Gräbern hin zu kleinen Einzel- und Urnengräbern. Aus diesem Grund sind die Annahmen über den Platzbedarf bei der Planung von Erweiterungsflächen für Friedhöfe vor 10 Jahren jetzt bereits überholt. Darüberhinaus hat die Stadt die Nutzungsdauer von Wahlgräbern von 40 auf 30 Jahre gekürzt. Auch diese Regelung zieht einen geringeren Platzbedarf nach sich, da die Wahlgräber schneller und für weitere Bestattungen frei werden. Im Zusammenhang mit einer zu großzügigen Planung führen diese Umstände dazu, dass die Erweiterungsflächen aus heutiger Sicht viel zu groß bemessen sind und in absehbarer Zeit nicht benötigt werden.

Aus diesem Grund schlägt die Friedhofsverwaltung vor, etwa 2/3 der Flächen des neuen Friedhofs Hessental als Bauplätze zu verwerten. Der Fachbereich Planen und Bauen hat diesen Vorschlag aufgegriffen. Er wird einen Bebauungsplan hierfür vorlegen.

Über die Verwertung von Flächen des Waldfriedhofs bestehen noch keine konkreten Pläne.

Durch die Verwertung der Grundstücke wird das Friedhofswesen im Bereich der Abschreibung und Kapitalverzinsung entlastet, weil die Grundstücke aus dem Anlagevermögen herausgenommen und die Erlöse zur Tilgung der aufgenommenen Darlehen verwendet werden können.

Stadtrat Stutz beantragt, über Punkt 4 (Änderung der Bestattungszeiten) separat abzustimmen.

Stadtrat Kaiser spricht sich insgesamt für die Verwaltungsvorschläge aus, bittet die Satzungen aber so zu formulieren, dass auch die weibliche Form berücksichtigt wird.

Stadtrat Härtig stellt den Antrag, über die Gebührenerhöhung heute noch nicht abzustimmen, sondern diese nochmals verwaltungsintern zu überprüfen und teilweise moderater zu erhöhen - insbesondere hinsichtlich der Urnenbestattungen.

Nach Auffassung von Stadtrat Preisendanz sollte man zu solchen Gebühren kommen, dass kein Defizit mehr erzielt wird.

Er spricht sich dafür aus, alle gegebenen Möglichkeiten auszunutzen.

Insgesamt sei seine Fraktion jetzt aber für die Verwaltungsanträge.

Stadtrat Dr. Pfisterer vermutet, dass für das gesamte städtische Friedhofswesen eine klare Grundkonzeption zu fehlen scheint.

Es müsste z. B. eine/n Technische/n Leiter/in für diesen Betriebszweig geben.

Der o. g. Antrag von Stadtrat Stutz, die Beerdigungen nach wie vor auch montags durchzuführen, wird mit 17 Nein-Stimmen bei 12 Ja-Stimmen abgelehnt.

Der Vertagungsantrag von Stadtrat Härtig bezüglich der Gebührenerhöhungen wird ebenfalls abgelehnt.

(24 Nein-Stimmen, 5 Ja-Stimmen)

B e s c h l u s s:
  1. Gründung des Eigenbetriebes „Friedhöfe Schwäbisch Hall“

    (einstimmig - 29 -)

  2. Vergabe der Grabherstellung und Beisetzung sowie der Träger-Inanspruchnahme an die Privatwirtschaft (28 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)
  3. Erhöhung der Bestattungsgebühren ab 01.01.2006 (23 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
  4. Änderung der Bestattungszeiten auf 4 Tage pro Woche (ohne Montag) (17 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
  5. Rückbau und Verwertung von Friedhofsflächen (einstimmig - 29 -)
  6. Der Eigenbetriebssatzung, der Bestellung der Betriebsleitung und der Änderung der Friedhofssatzung wird somit ebenfalls zugestimmt. (einstimmig - 29 -)
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