TOP 2 - a) Beschluss des Gemeinderates zur Bestellung des hauptamtlichen stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Schwäbisch Hall; b) Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl der ehrenamtlichen stellvertretenden Kommandanten im Rahmen der Hauptversammlung der Feuerwehr am 26.04.2024 (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 147/24
Sachvortrag:
a) Herr Bernd Feuchter war bis zur Wahl von Herrn Christof Peikert am 13.12.2023 ehrenamtlicher stellvertretender Kommandant für die Abteilung West. Am 02.11.2023 ist Herr Feuchter als hauptamtlicher Feuerwehrbeamter in die Dienste der Stadt eingetreten und wurde hauptamtlicher Stellvertreter von Kommandant Sven Kipphardt. Folglich hat er auf eine Kandidatur bei den Ehrenamtlichen verzichtet. Um seine Aufgaben vollumfänglich erfüllen zu können, ist es notwendig die jetzige, neue Struktur der Feuerwehr Schwäbisch Hall durch den Gemeinderat zu bestätigen und seinen hauptamtlichen Status als Stellvertreter des Kommandanten festzuschreiben. Der Gesamtausschuss der Feuerwehr wurde hierzu angehört und hat sich einstimmig für diese Vorgehensweise ausgesprochen.
b) Herr Christoph Wenger hat sein Ausscheiden aus dem Amt des stellvertretenden Kommdanten erklärt. Ihm wurde im Rahmen der Hauptversammlung der Feuerwehr am 26.04.2024 durch Oberbürgermeister Daniel Bullinger der Titel des „Ehrenkommandanten“ verliehen. Als Nachfolger der stellvertretenden ehrenamtlichen Kommandanten haben sich Herr Sven Müller und Herr Dr. Christoph von Klitzing zur Verfügung gestellt. Beide wurden in geheimer Wahl mit 96 bzw. 91 Stimmen von der Hauptversammlung gewählt. Beide erklärten die Wahl anzunehmen.
Beschlussfassung:
a) Der Gemeinderat stimmt der Bestellung von Herrn Bernd Feuchter zum hauptamtlichen Stellvertreter des Kommandanten, Herrn Sven Kipphardt, gemäß § 10 Abs. 8 Feuerwehrsatzung zu.
b) Der Gemeinderat stimmt gemäß § 10 Abs. 5 Feuerwehrsatzung der Wahl der stellvertretenden ehrenamtlichen Kommandanten Sven Müller und Dr. Christoph von Klitzing zu.
(einstimmig - 28)