§ 166 - Dienstvereinbarung über die Umsetzung befristeter Teilzeitmodelle (öffentlich)
Sachvortrag:
Aufgrund des dramatischen Einbruchs der Gewerbesteuer seit dem Jahr 2002 wurden in der Stadtverwaltung zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen durchgeführt, um einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können. Insbesondere sind auch die Anzahl der Stellen und somit die Personalkosten erheblich reduziert worden. Trotz aller Reduktionsmaßnahmen im Personal- und im Sachkostenbereich besteht nach wie vor ein strukturelles Defizit in den Haushalten der Jahre 2004 ff. Verwaltung, Gemeinderat und Personalrat sind und waren ständig bemüht, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Im Zuge dieser Bemühungen wurden sämtliche freiwilligen Leistungen gestrichen, freigewordene Stellen nicht wiederbesetzt sowie Abfindungsregelungen für freiwillig ausscheidende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen.
Trotz aller dieser Maßnahmen besteht im Bereich der Personalkosten immer noch ein großer Konsolidierungsbedarf. Um, wie bereits in der Vergangenheit, auch künftig betriebsbedingte Kündigungen vermeiden zu können, bedarf es nun eines Solidarpaktes sämtlicher Beschäftigten um die noch erforderliche Personalkostenreduzierung zu erreichen und betriebsbedingte Kündigungen zu verhindern. Es wurde deshalb ein Modell ausgearbeitet, bei dem die Beschäftigten ihre Arbeitszeit und somit die Personalkosten befristet verringern können. Da es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt, wird den teilnehmenden Beschäftigten als Anreiz für die Reduzierung ein erhöhtes Entgelt als teilweiser Lohnausgleich gewährt.
Verwaltung, Gemeinderat und Personalrat appellieren deshalb an die Beschäftigten, soweit möglich von dem Angebot der freiwilligen Reduktion der Arbeitszeit bei teilweisem Lohnausgleich Gebrauch zu machen, um die Arbeitsplätze der städtischen Bediensteten weiterhin zu sichern.
Beschluss:
Der beiliegenden Dienstvereinbarung wird zugestimmt.
(29 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)