§ 128 - Waldjugendzeltplatz Baierbacher Hof; hier: Anpassung der Übernachtungsgebühren (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Übernachtungsgebühr auf dem Waldjugendzeltplatz Baierbacher Hof beträgt seit 2011 3,00 €/Nacht incl. Nebenkosten, bei Kurzbelegung (1 Übernachtung) wird ein Zuschlag von 2,00 €/Nacht erhoben.
Eine Preisinformation bei vergleichbaren Waldjugendzeltplätzen ergab Gebühren von 3,50 € (Adelmühle, Ravensburg) bis 4,00 €/Nacht (Jungviehweide, Böblingen), zuzüglich Nebenkosten für Strom, Wasser, Müll, etc.. Für eine Anpassung der Übernachtungsgebühren besteht somit Spielraum.
Die Erträge des Waldjugendzeltplatzes Baierbacher Hof (2015: 25.183 €) decken derzeit die laufenden Aufwendungen für Zeltplatzbetreuerin, Strom, Wasser/ Abwasser, Abfallentsorgung (2015: 25.291 €). Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung, Unterhaltung der Zeltplatzeinrichtungen (z. B. Austausch Sitzgarnituren) und der Aufwand des Revierleiters fallen zusätzlich an.
Eine Umsetzung der Gebührenanpassung zum 01.01.2017 wird wie folgt vorgeschlagen:
Übernachtungsgrundgebühr |
4,00 €/Nacht |
Kurzbelegung 1 Übernachtung |
Zuschlag 2,00 €/Nacht (wie bisher) |
Kurzbelegung 2 Übernachtungen |
Zuschlag 1,00 €/Nacht |
Mindestabrechnungsgebühr |
50,00 € (wie bisher) |
Die Kosten für Strom und Wasser/Abwasser sind in der Gebühr (wie bisher) enthalten. |
Durch die Gebührenanpassung werden - ausgehend von ca. 7.000 Übernachtungen/ Jahr - rund 7.000 € Mehreinnahmen erzielt. Dadurch entsteht ein Puffer für zu erwartende erhöhte Aufwendungen. Seit dem Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlagen im Jahr 2012 kamen jährlich 4.600 € allein an Abwassergebühren hinzu.
Beschluss:
Der Anpassung der Übernachtungsgebühr beim Jugendzeltplatz Baierbacher Hof auf 4,00 €/Nacht und dem Zuschlags von 1,00 €/Nacht bei Kurzbelegung für zwei Übernachtungen wird zugestimmt.
(28 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)