TOP 19 - Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ e. V.; hier: Beitritt zum Verein (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sitzungsvorlagen-Nummer: 229/23

Sachvortrag:

Mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort kommt den Kommunen beim Schutz der biologischen Vielfalt eine herausragende Rolle zu, welche sich zunehmend auch in der politischen und öffentlichen Wahrnehmung niederschlägt. Die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2007 spiegelt dies national ebenso wieder, wie international der „Aktionsplan Städte, lokale Behörden und Biodiversität“, der 2010 auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der Convention on Biological Diversity (CBD) verabschiedet wurde. Dieser Bedeutungszuwachs ist mit gesteigerter Wertschätzung aber auch zunehmendem Handlungsdruck für die Kommunen verbunden. Neue Aufgaben sowie ein verschärftes Augenmerk auf die Umsetzung bereits existierender Pflichten sind die Konsequenz; innovative Wege bei der Aufgabenplanung, mehr Effizienz bei der Umsetzung sowie eine auf die Akzeptanz betroffener Personengruppen abzielende Kommunikation ist daher gefordert.

Im Februar 2012 haben sich daher 60 Gemeinden, Städte und Landkreise zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ zusammengeschlossen. Mittlerweile sind 367 Kommunen dem Verein beigetreten. Das Bündnis stärkt die Bedeutung von Natur im unmittelbaren Lebensumfeld des Menschen und rückt den Schutz von Biodiversität in den Kommunen in den Blickpunkt.
Alle Mitglieder unterzeichnen die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“. Die Deklaration (siehe Anlage 1) soll Landkreise, Städte und Gemeinden bundesweit dazu motivieren, Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt in den Bereichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich, Arten und Biotopschutz, Nachhaltige Nutzung sowie Bewusstseinsbildung und Kooperation zu fördern (siehe Anlage 2).
Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ e. V. hat es sich zum Ziel gesetzt, den interkommunalen Austausch zu stärken, die inhaltliche Arbeit in den Kommunen zu unterstützen und kommunale Interessen und Bedürfnisse in politische Prozesse hinein zu vermitteln. Praxiserfolge von engagierten Kommunen werden über Broschüren und Pressearbeit bundesweit sichtbar gemacht. Auch konkrete Unterstützungsleistungen wie beispielsweise die Organisation von Workshops zur Weiterbildung kommunaler Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vom Verein durchgeführt.

Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ e. V. unterstützt die Kommunen bei den genannten Herausforderungen. Vorbildliche und innovative Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt wurden bereits in vielen Kommunen umgesetzt. Das Bündnis arbeitet diese Maßnahmen und die dabei gemachten Erfahrungen auf und macht sie den Kommunen zugänglich.
Als eingetragener Verein kann das Bündnis zudem Fördermittel beantragen und Projekte der Kommunen unterstützen. Das Bündnis wird seine wachsende politische Bedeutung dafür einsetzen, Bund und Länder dazu aufzufordern, entsprechende Rahmenbedingungen für den kommunalen Naturschutz zu schaffen, um die Kommunen auch in finanzieller Hinsicht zu unterstützen. Angesichts der enormen Herausforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt, welche auch von der Stadt Schwäbisch Hall zu bewältigen sind, ist die Stadtverwaltung auf Grundlage der Leistungsbeschreibung des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt“ e. V. zu dem Schluss gekommen, dass ein Bündnisbeitritt einen erheblichen Mehrwert für die Stadt Schwäbisch Hall bedeuten kann.

Eine Mitgliedschaft der Stadt Schwäbisch Hall verspricht zusätzliche Impulse und wertvolle Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung kommunaler Grün- und Freiflächen zur Förderung der biologischen Vielfalt vor Ort. Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Bündnis ist die Unterzeichnung der oben genannten Deklaration (Anlage 1) sowie die Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrags in Höhe von165 € (siehe Anlage 3).

Anlagen:
Anlage 1: Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Anlage 2: Satzung
Anlage 3: Beitragsordnung

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat beschließt den Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ e. V. und damit auch die Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“.

(19 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge