§ 110 - Bebauungsplan Karl-Kurz-Areal, Teil II und Teil III; hier: Aufstellungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
zu Teil II:
Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Teil des Konversionsgeländes „Karl-Kurz-Areal“. In diesem Bereich bestehen Wohngebäude und gewerblich genutzte Betriebsflächen mit Fabrikationsgebäuden und einem Bürogebäude mit Betriebswohnungen. Planungsnotwendigkeit besteht vor allem in der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Erschließung. Durch Grunderwerb von Privaten einerseits und durch die südlich angrenzende Planung des Busdepots andererseits kann die im Bebauungsplan „Am Taubenhof“ aus dem Jahre 2003 für den Teilbereich ursprünglich vorgesehene Erschließung nicht umgesetzt werden. Durch die Neuanlage einer Erschließungsstraße „Planstraße II“ von der Ödenbühlsteige aus soll dieser Missstand behoben werden. Die unbebauten Flächen werden zudem städtebaulich neu geordnet und das Landschaftsschutzgebiet bei der Bauleitplanung berücksichtigt. Der Erhalt der Betriebsflächen und die Erweiterungsmöglichkeiten der im Plangebiet ansässigen Firma liegen in städtischem Interesse und wurden bei der Planung berücksichtigt. Die Haupterschließung der gewerblichen Flächen wird über die Erschließungsstraße erfolgen, die im Bebauungsplan „Karl-Kurz-Areal Teil III“ eine direkte Verbindung zur Landesstraße schafft. Das Bebauungsplanverfahren befindet sich ebenfalls in Aufstellung. Zusätzlich ist die gewerbliche Fläche jedoch auch über die Planstraße II erschlossen. Der Vorentwurf vom 04.06.2013 stellt die geplante Flächenaufteilung dar.
Der vorhandene Bebauungsplan „Am Taubenhof“ aus dem Jahre 2003 wird im Bereich der Neuaufstellungen mit deren Rechtskraft unwirksam.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Teil von 4275, 4275/3, 4275/7, 4275/11, 4275/12, 4275/13, 4278/2, 4279/1, Teil von 4283 und Teil von 4288/2.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,18 ha. Maßgeblich ist die Abgrenzung im zeichnerischen Teil Vorentwurf vom 06.04.2013.
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan 7. Fortschreibung vom 14.10.2009 ist das Planungsgebiet „Karl-Kurz-Areal Teil II“ zum Teil als Gewerbefläche und zum Teil als gemischte Baufläche dargestellt. Am westlichen Rand des Plangebietes sind zwei Grundstücke im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt, die im Bebauungsplan als private Grünfläche festgesetzt werden. Die Flurstücke liegen zum Teil innerhalb und zum Teil unmittelbar angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet „Talhänge um Schwäbisch Hall mit angrenzenden Gebietsteilen“. Die Festsetzung der Grünfläche dient dem Schutz und der langfristigen Sicherung des Landschaftsschutzgebiets und ist zur Eingrünung der gemischten Baufläche notwendig. Des Weiteren ist der Bereich durch Wegfall der öffentlichen Verkehrsfläche, die bisher im Bebauungsplan „Am Taubenhof“ enthalten war, nicht mehr erschlossen und somit nicht mehr als gemischte Baufläche nutzbar.
Die Entwicklung des Plangebietes aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist dennoch gegeben. Die Flächennutzungsplandarstellungen weisen keine Parzellenschärfe auf.
Anlage: Bebauungsplan
zu Teil III:
Der Bebauungsplan Karl-Kurz-Areal Teil III umfasst das zukünftige „Herz“ der Konversionsfläche „Karl-Kurz-Areal“, ein Ausstellungs- und Kongresszentrum mit Hotel und Dienstleitungen sowie der zentrale, der Kongressnutzung zugeordnete öffentliche Quartiersplatz. Des Weiteren sollen für die übrigen Gewerbeflächen entsprechend der städtebaulichen Konzeption die Neuordnung vorbereitet werden. Die Neukonzeption lässt den Erhalt erhaltenswerter Bestandsgebäude zu. Die neue Erschließungsstraße ermöglicht eine flexible Grundstücksnutzung. Der Vorentwurf vom 04.06.2013 stellt die geplante Flächenaufteilung dar.
Der vorhandene Bebauungsplan „Am Taubenhof“ aus dem Jahre 2003 wird im Bereich der Neuaufstellungen mit deren Rechtskraft unwirksam.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4275/4, Teil von 4275/6, 4275/8, 4275/9, 4275/10, 4271, 4463, Teil von 1805, Teil von 1805/4, 1795/3.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,67 ha. Maßgeblich ist die Abgrenzung im zeichnerischen Teil Vorentwurf vom 04.06.2013.
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan 7. Fortschreibung vom 14.10.2009 ist das Planungsgebiet „Karl-Kurz-Areal Teil III“ als gewerbliche Fläche dargestellt. Die Entwicklung des Plangebietes aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist somit gegeben.
Anlage: Bebauungsplan
Stadtplanerin Dipl.-Ing. Schäfer stellt die Bebauungspläne des Karl-Kurz-Areals, Teil II (Gewerbegebiet) und Teil III (Messe, Ausstellung, Kongress) kurz vor. Der Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss Teil I (Busdepot) wurde in der Sitzung des Gemeinderats vom 20.03.2012, § 57, bereits gefasst.
Stadtrat Dr. Pfisterer erkundigt sich, warum im Bebauungsplan Teil II unter „A“ die Wohnbebauung entfallen ist.
Stadtplanerin Dipl.-Ing. Schäfer erläutert die Gründe hierfür:
Ursache ist der Verlauf von bestehenden Grundstücksgrenzen sowie ein angrenzendes Landschaftsschutzgebiet.
- Stadtrat Stutz ab 18.25 Uhr anwesend -
Stadträtin Herrmann regt an, die drei Teile des Bebauungsplans in einem zusammenzufassen und erkundigt sich nach dem Sachstand zum Busdepot.
Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass die Antragsstellung mit dem Regierungspräsidenten vorbereitet wurde. Die eigentliche Antragstellung erfolgt noch vor der Sommerpause.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
zu Teil II:
A) Bebauungsplan Nr. 0315-04 „Karl-Kurz-Areal Teil II“
Der Bebauungsplan Nr. 0315-04 „Karl-Kurz-Areal Teil II“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Vorentwurf des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH, M 1: 500 vom 04.06.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil und Begründung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet 0315-04 „Karl-Kurz-Areal Teil II“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Vorentwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Vorentwurf des Lageplans und des Textteils des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH vom 04.06.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bauungsplanes „Karl-Kurz-Areal Teil II“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
(einstimmig - 22 -)
zu Teil III:
A) Bebauungsplan Nr. 0315-05 „Karl-Kurz-Areal Teil III“
Der Bebauungsplan Nr. 0315-05 „Karl-Kurz-Areal Teil III“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Vorentwurf des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH, M 1: 500 vom 04.06.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil und Begründung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet 0315-05 „Karl-Kurz-Areal Teil III“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Vorentwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Vorentwurf des Lageplans und des Textteils des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH vom 04.06.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bauungsplanes „Karl-Kurz-Areal Teil III“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
(einstimmig - 22 -)