TOP 6 - Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet „Bahnhofsareal“ in Schwäbisch Hall - Vorberatung - (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 230/22
Sachvortrag:
Das neue Baugebiet „Bahnhofsareal“ in Schwäbisch Hall wird derzeit erschlossen und soll mit Fernwärme versorgt werden. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH wird die Versorgungsleistungen übernehmen, sodass die Möglichkeit besteht, alle Leistungen für Strom, Gas, Wasser, Wärme und Heizung von einem Unternehmen zu beziehen.
Eine Informationsveranstaltung für Interessierte zum Thema „Fernwärmeversorgung“ hat am Montag, 11.07.2022 in der Hessentaler Turnhalle stattgefunden. Diese wurde von Seiten der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, in Kooperation mit dem städtischen Energiebeauftragen, organisiert und durchgeführt.
Für die öffentliche Wärmversorgung des Baugebiets „Bahnhofsareal“ ist eine Satzung durch den Gemeinderat zu erlassen, welche als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist. Der Lageplan in Anlage 2 grenzt das von der Satzung umfasste Gebiet ein und stellt einen verbindlichen Satzungsbestandteil dar.
Die Satzung wird nach Beschlussfassung, gemäß den rechtlichen Vorschriften, mit Veröffentlichung von städtischer Seite in Kraft treten.
Anlagen:
Anlage 1: Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet „Bahnhofsareal“ in Schwäbisch Hall.
Anlage 2: Lageplan über den Geltungsbereich des Fernwärmevorranggebiets Baugebiet „Bahnhofsareal“ in Schwäbisch Hall.
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall beschließt die Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet „Bahnhofsareal“ in Schwäbisch Hall.
(einstimmig - 15)