§ 203/2 - Fragestunde: Lärm in der Innenstadt (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Stadtrat Kaiser berichtet von Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern der Innenstadt über Lärmbelästigungen in den Nachtstunden.
Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die Polizeiverordnung der Stadt. Der städtische Vollzugsdienst kann zur Wahrnehmung dieser Aufgabe nicht herangezogen werden; zuständig für die Durchsetzung der Polizeiverordnung ist der Polizeivollzugsdienst.