§ 19/10 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Dauer von Pachtverträgen bei Kleingärtenvereinen (öffentlich)
Sachvortrag:
Stadtrat Giebel ist der Auffassung, dass die Kleingärten eine wichtige Aufgabe im Hinblick auf die ökologische Erzeugung gesunder Lebensmittel erfüllen. Auch die Möglichkeit für viele Bewohner aus der Nähe zum Betreiben eines Schrebergartens, die Familie der Natur näher zu bringen sei wichtig für die Art des Zusammenlebens in der Stadt. Die durch die Kleingartengebiete geschaffenen und erhaltenswerte Artenvielfalt sei ökologisch wertvoll und sollten der Gemeinschaft daher auf Dauer erhalten bleiben. 2005 wurden unbefristete Pachtverträge mit einer Laufzeit bis Oktober 2020 geschlossen, die sich nun jeweils um ein weiteres Jahr verlängern. Die Stadt habe sicherlich nicht vor Pachtverträge zu kündigen, es wäre aber ein Zeichen der Anerkennung und Sicherheit für die Pächter, wenn die Stadt bereit wäre, über eine dauerhafte Verlängerung nachzudenken. Eine Pachtdauer von fünf bis zehn Jahren wäre wünschenswert.
Oberbürgermeister Pelgrim nimmt die Anregung auf.