§ 188/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Bildung eines Gemeindewahlausschusses (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Oberbürgermeister Pelgrim bittet die Fraktionen je eine/einen Beisitzerin/Beisitzer und eine/einen Stellvertreterin/Stellvertreter für den Gemeindewahlausschuss zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderats am 18.11.2020 zu benennen, welche/r nicht zwingend Mitglied in der Fraktion sein muss. Für die fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderats gilt die Nennung eines Beisitzers/einer Beisitzerin. Den Vorsitz des Gemeindewahlausschusses übernehme er selbst, die Stellvertretung Fachbereichsleiterin Bürgerdienste und Ordnung Wagenländer.