§ 219 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)
Sachvortrag:
Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Um dieser Verpflichtung des Feuerwehrgesetzes nachzukommen, haben sich die Führungskräfte der Schwäbisch Haller Wehr gemäß Auftrag der Verwaltung in den letzten 2 Jahren intensiv mit der Frage befasst, wie die Feuerwehr langfristig in technischer und personeller Hinsicht aufgestellt sein muss, um ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft gewährleisten zu können.
Maßgebend dafür sind die vom Innenministerium Baden-Württemberg und dem Landesfeuerwehrverband herausgegebenen „Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr“, die auch mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt sind und als fachlich fundierte Hilfe bei der Bedarfsplanung kommunaler Feuerwehren gelten. Im Interesse der Fürsorge für die Haller Bürgerinnen und Bürger kommen dabei sicherheitsrelevante und wirtschaftliche Aspekte ausgewogen zum Ausdruck.
Für die Leistungsfähigkeit spielen die Tagesverfügbarkeit der Feuerwehrangehörigen, also die Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Feuerwache bzw. die Abkömmlichkeit vom Arbeitsplatz, sowie die demographische und soziale Entwicklung eine entscheidende Rolle. Diese macht es in Zukunft immer schwieriger, Mitglieder für den ehrenamtlichen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr zu finden. Deshalb ist es wichtig, die Kräfte zu bündeln und auf eine gleichmäßige Lastenverteilung hinzuwirken.
Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte und der Zielsetzung, alle Stadtteile in der maximal zulässigen Eintreffzeit von 10 Minuten zu erreichen, haben die Verantwortlichen der Haller Gesamtwehr eine Konzeption erarbeitet, die als „Brandschutzbedarfsplan“ inzwischen mit allen Abteilungen abgestimmt ist und vom Gesamtausschuss mit großer Mehrheit befürwortet wurde. Diese Konzeption beinhaltet im Wesentlichen die Bündelung der Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall im Osten und im Westen des Stadtgebiets mit einer Reduzierung der Standorte von 9 auf 4:
- Neubau einer Feuerwache an der neuen Ostumfahrung im Bereich des Towers.
Eingliederungen der Abteilungen Weckrieden, Eltershofen und Tüngental sowie der Feuerwehrkameraden der Abteilung Schwäbisch Hall, die östlich des Kochers wohnen. - Neubau einer Feuerwache an der Verbindung neue Westumfahrung - Luckenbacher See im Bereich des städtischen Werkhofes.
Eingliederung der Abteilungen Gailenkirchen und Bibersfeld sowie der Feuerwehrkameraden der Abteilung Hall, die westlich des Kochers wohnen. - Erhalt der Gruppe Sittenhardt/Wielandsweiler zur Sicherstellung der Ersteinsatzmaßnahmen in diesen Teilorten und den Wohnplätzen Hilbenhof, Röthenhof, Buchhof sowie Winterhalde.
- Erhalt der „Abteilung Sulzdorf“ als Gruppe der Abteilung Ost zur Sicherstellung der Ersteinsatzmaßnahmen insbesondere auch im Hinblick auf die Industriegebiete und die Ortschaften Matheshörlebach, Jagstrot, Anhausen, Buch und Dörrenzimmern.
Der bestehende Fahrzeugpark wird in das neue Konzept integriert. Zusätzlichen Fahrzeugbedarf wird es nicht geben. Bei allen anstehenden Neubeschaffungen handelt es sich um altersbedingten Ersatz.
Nähere Einzelheiten sind dem Brandschutzbedarfsplan vom Oktober 2008 zu entnehmen, der allen Stadträtinnen und -räten und auf Wunsch auch den Ortschaftsrätinnen/ -räten zur Verfügung gestellt wird.
Aus Sicht der Verwaltung ist die von der Feuerwehr erarbeitete Konzeption schlüssig und wird den Herausforderungen der Zukunft insbesondere unter Berücksichtigung der geänderten Tagesverfügbarkeit und einer gleichmäßigen Auslastung des Personals in sinnvoller Weise gerecht. Feuerwehr und Stadtverwaltung halten diese Strukturreform für dringend notwendig, um die Leistungsfähigkeit der Haller Wehr auf Dauer mit den gegebenen personellen und technischen Möglichkeiten sicherzustellen.
Stadtbrandmeister Damm erläutert das Vorhaben in Kurzform.
- Oberbürgermeister Pelgrim übernimmt um 18.20 Uhr den Vorsitz -
Stadträte Reber, Kaiser und Baumann danken für die gute und detaillierte Vorstellung der Planung und sprechen sich grundsätzlich dafür aus, sind aber der Meinung, dass es bis zur Umsetzung noch einige Jahre dauern dürfte.
Stadtrat Härtig zeigt sich skeptisch bezüglich der Finanzierung. Er ist grundsätzlich für das Vorhaben, bittet diesbezüglich aber um eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der Gemeinde Michelfeld.
Stadtrat Neidhardt sieht die Haller Feuerwehr auf dem richtigen Weg und begrüßt die Planungen.
Beschluss:
- Dem Brandschutzbedarfsplan wird grundsätzlich zugestimmt.
- Die Verwaltung erhält den Auftrag, unter Berücksichtigung der erforderlichen Investitionen und der damit verbundenen Einsparungen bzw. Veräußerungserlöse eine qualifizierte und mit den Zuschussbehörden abgestimmte Kostenrechnung vorzulegen.
(einstimmig - 35 -)