§ 220/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Aufwertung der Steinbrüche und Sukzessionsflächen in Schwäbisch Hall; hier: Zuwendungsbescheid der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg vom 05.11.2020 (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Oberbürgermeister Pelgrim gibt in Bezug auf den vom Gemeinderat gefassten Beschluss vom 04.03.2020 (§ 43) bekannt, dass die Stiftung Naturschutzfonds eine Zuwendung als Anteilsfinanzierung von 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 279.438,18 € bewilligt habe.