§ 148/9 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Geschäftsanzeige im Haller Tagblatt mit städtischem Wappen (öffentlich)
Sachvortrag:
Stadtrat Schorpp zeigt sich erstaunt über eine bereits zum 2. Mal halbseitige Anzeige mit städtischem Wappen im heutigen Haller Tagblatt, in welcher ein Pelz und Goldankauf Teurershof beworben wird. Er fragt, ob dies mit Zustimmung der Stadt erfolgt sei und was hiergegen getan werde.
Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich berichtet, dass er erst heute die Gewerbeanmeldung der betreffenden Person erhalten habe. Er habe heute mit dieser Person telefoniert und gesagt, dass dies nach § 12 BGB unzulässig ist. Sollte diese Anzeige noch einmal erscheinen, drohe eine Unterlassungsanzeige bzw. sogar eine Unterlassungserklärung mit Strafzahlung. Die betreffende Person habe zugesagt, diese Anzeige nicht mehr zu schalten und habe nicht gewusst, dass dies nicht zulässig sei.