§ 10 - Interimsnutzung in dem hospitalischen Gebäude In den Herrenäckern 9 für das Gymnasium bei St. Michael - aktuelle Kostenberechnung und Ermächtigungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

zu 1.)

In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 14.10.2019 wurde bereits über diese Interimsnutzung als notwendige Voraussetzung für die Sanierung des Gymnasiums bei St. Michael berichtet.

Um die Sanierung des Gymnasiums in der knappen Bauzeit bis Ende 2022 fertigstellen zu können, muss die Schule in zwei Bauabschnitten saniert werden. Für den Start des 1. Bauabschnitt müssen 16 Klassen nach den Herbstferien 2020 in das bis dahin fertiggestellte Interimsgebäude ausquartiert werden.

In den vergangenen zwei Monaten haben die beauftragten Architekten und Fachplaner die Pläne konkretisiert: Die drei oberen Geschosse des derzeit leerstehenden hospitalischen Gebäudes In den Herrenäckern 9 können für eine Schulnutzung so umgebaut werden, dass diese Räume später auch für die Hochschule, die bereits im Nebengebäude In den Herrenäckern 5 Räumlichkeiten nutzt, weiter verwendet werden können.

Die Hochbauverwaltung und der Fachbereich Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport entschieden sich in Abstimmung mit der Schulleitung für diese kostengünstige Interimslösung In den Herrenäckern 9. Mittlerweile liegen erste Pläne und Kostenschätzungen der Architekten sowie der Fachplaner für Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-und Elektroinstallationen vor. Das abgestimmte Brandschutzgutachten liegt ebenfalls vor und wird im Januar zur Genehmigung im Baurechtsamt eingereicht.

Das mit der Gesamtplanung „Sanierung Gymnasium bei St. Michael“ am 16.10.2019 beauftragte Architekturbüro Romanowski Architekten GmbH hat am 10.12.2019 eine Kostenschätzung für die Interimsnutzung in Höhe von 2.036.000 € brutto vorgelegt.

Die Immobilie In den Herrenäckern 9 befindet sich im Eigentum der Hospitalstiftung. Die Kosten für die Durchführung der Maßnahme müssten von der Stadt in Form einer Zuschussgewährung an die Hospitalstiftung getragen werden. Im Haushalt 2019 der Stadt sind hierfür 1.000.000 € vorhanden. Weitere Mittel in Höhe von 1.100.000 € (gerundet) müssten im Haushalt 2020 bereit gestellt werden.

Anlage 1: Grundrissplan 2. OG
Anlage 2: Grundrissplan 3. OG
Anlage 3: Grundrissplan 4. OG


zu 2.)

Wie in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 14.10.2019 ebenfalls berichtet, war das ursprünglich nach dem vorgeschriebenen Vergabeverfahren ausgewählte und am 14.11.2018 vom Gemeinderat beauftragte Architekturbüro wegen Verfahrensverstößen ausgeschlossen worden. Erst mit erheblicher Verzögerung nach einer Entscheidung der Vergabekammer konnte der Zweitbieter im Juli 2019 nachrücken. Nach den erforderlichen Vorgesprächen wurde das für die Gesamtplanung verantwortliche Architekturbüro Romanowski Architekten GmbH aus Karlsruhe und die bereits im ursprünglichen Vergabeverfahren im Oktober 2018 ausgewählten Fachplaner von Fritz Planung GmbH aus Bad Urach, die seither auf die Beauftragung des koordinierenden Architekturbüros warten mussten, am 16.10.2019 beauftragt. Erst danach konnte mit den Planungen und Kostenermittlungen begonnen werden.

Im Oktober 2019 waren im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsentwurfes 2020/2021 von der Hochbauverwaltung für die Sanierung des Gymnasiums bei St. Michael auf  Basis der bislang vorliegenden Schätzungen für den Zuschussantrag vom 20.03.2018 (ca. 9,4 Mio. €), aber aus den oben genannten Gründen nach wie vor ohne Vorliegen einer konkreten Planung, Kosten von 11,8 Mio. € brutto angemeldet worden. Dieser Ansatz wurde gebildet aus den o. g. 9,4 Mio. €, den zwischenzeitlich ermittelten voraussichtlichen Kosten für die Digitalisierung von ca. 1,2 Mio. € und einem Aufschlag von ca. 10% für den Faktor der aktuellen Baupreisentwicklung. Noch nicht berücksichtigt waren die Kosten für die Interimsnutzung In den Herrenäckern 9.

Am 10.12.2019 legten die beauftragten Ingenieure erstmalig ihre Planungen und ersten Kostenermittlungen (Stand Vorentwurf Leistungsphase 2) vor. Nach diesen belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 20,5 Mio. € brutto (ohne Interimslösung). Die Summe ist in dieser Höhe unerwartet und muss in allen Positionen hinterfragt werden.

Erste Einsparpotentiale wurden bereits am selben Tag von der Bauverwaltung angespro­chen und diskutiert. Das Planer-Team wurde umgehend aufgefordert, bis Ende Januar konkrete Einsparpotentiale vorzulegen bzw. kostengünstigere alternative Ausführungs­möglichkeiten aufzuzeigen, um den geplanten Fertigstellungszeitraum Ende 2022 noch einhalten zu können.

Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung des Gemeinderats im Februar über die überarbeitete Planung und die Einsparmöglichkeiten berichten. Finanz- und Bauverwal­tung halten es aus Sicherheitsgründen dennoch für erforderlich, die aktuell vorliegende Kostenermittlung in den Entwurf für den Doppelhaushalt 2020/2021 aufzunehmen.

Anlage: Grundrisspläne

 

Abteilungsleiter Hochbau Koch teilt mit, dass die geschätzten Kosten in Höhe von 2.036.000 € voraussichtlich ausreichen werden. 10 % Puffer für Unvorhergesehenes sind hierbei eingerechnet, was bei der Größe eines solchen Projektes auch erforderlich sei.

- Stadträtin Koch und Stadtrat Härtig nehmen um 14.17 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein -

Stadtrat Lindner fragt an, ob das Interimsgebäude später einer anderen Nutzung zugeführt werden würde.

- Stadträtin Bergmann nimmt um 14.20 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein -

Abteilungsleiter Hochbau Koch bekräftigt dies und teilt mit, dass es Planungen zur Erweiterung des Campus Schwäbisch Hall gäbe. Evtl. entstehen in dem Gebäude Seminar- oder Sekretariatsräume der Hochschule.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Die erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich 1.100.000,- € brutto für die Interimsnutzung zur Sanierung des Gymnasiums bei St. Michael werden als städtischer Zuschuss an die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist in den Haushalt 2020/21 unter der Maßnahme 18010 Sanierung Gymnasium bei St. Michael aufgenommen.
    Die vorhandenen Mittel in Höhe von 1.000.000,00 € werden von 2019 auf das Haushaltsjahr 2020 als Ermächtigungsübertragung vorgetragen.
     
  2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 83 GemO, die Planungen für die Interimsnutzung In den Herrenäckern 9 fortzuführen und die Vergabeunterlagen zu erstellen.

(einstimmig - 33)
 

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