§ 214/1 - Bürgerfragestunde: Umgestaltung Haalplatz/ Weilertunnel (öffentlich)
Sachvortrag:
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.
1. Renate Buchzik-Albrecht, Schwäbisch Hall
Frau Renate Buchzik-Albrecht stellt die Frage, ob eine zeitnahe Umgestaltung des Haalplatzes und des Unterwöhrds fortgesetzt wird oder ob sich insbesondere die Umgestaltung des Haalplatzes verzögert.
Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf Tagesordnungspunkt 4 „Umgestaltung Haalplatz und Unterwöhrd“.
- Stadtrat Tette nimmt um 18.09 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -
2. Paul Michel, Schwäbisch Hall
Herr Paul Michel fragt zum Thema Weilertunnel an, wie weit die Probebohrungen fortgeschritten sind bzw. ob diese vielleicht schon abgeschlossen wurden und wie dann das Ergebnis laute. Zudem wird gefragt, wie hoch die Kosten, der ursprünglich nicht vorgesehenen Probebohrungen, für die Stadt Schwäbisch Hall sind.
Es wird zu Bedenken gegeben, dass sehr viele Finanzmittel für einen Tunnel bereitgestellt werden, der Verkehr jedoch ein paar hundert Meter weiter an der Ampel zur Friedensbrücke zum Stillstand komme. Es wird für sinnvoller erachtet, die Mittel für die Elektrifizierung der Bahnstrecke Öhringen - Hessental zu verwenden.
Oberbürgermeister Pelgrim sichert eine schriftliche Beantwortung zu, teilt aber auch mit, dass es nicht im Ermessensbereich der Stadt liege, ein bestimmtes Vorhaben zu priorisieren. Es wäre wünschenswert, wenn die Elektrifizierung der Hohenlohebahn im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes stünde und eine zeitnahe Realisierung möglich wäre. Vom Landesverkehrsministerium wurde das Vorhaben zumindest für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet.