§ 163/1 - Fragestunde: Nachweise im Zuge von Vergabeverfahren (öffentlich)
Sachvortrag:
Stadtrat Baumann berichtet von einem Handwerker hinsichtlich eines Vergabeverfahrens angesprochen worden zu sein. Dieser habe für einen Auftragswert von 100.000 € ein Formular zur Eigenerklärung hinsichtlich der Eignung ausfüllen müssen. Eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss bzw. eine Gewinn- und Verlustrechnung sei hierin gefordert. Stadtrat Baumann fragt an, ob ein Handwerker bei der genannten Auftragssumme für den Erhalt eines Auftrags von der Stadt seinen Gewinn offenlegen müsse?
Erster Bürgermeister Klink vermutet, dass es sich um eine vergaberechtliche Notwendigkeit handle. Man verwende standardisierte Vordruckmuster. Eine Prüfung der Angelegenheit wird zugesagt.