§ 224 - Umbau der Treppe von der Henkersbrücke zum Loughborough-Weg in eine Rampe (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Rahmen der verkehrspolitischen Radtour diesen Sommer wurden im Stadtgebiet verschiedene Mängel und Konflikte aufgezeigt. Ein Wunsch in diesem Zusammenhang war der Umbau der Treppenrampe von der Henkersbrücke zum Loughborough-Weg entlang der Firma „Leder-Vogt.“
Neben dem innerörtlichen Radverkehr verläuft hier auch der überregional bedeutsame Kocher-Jagst-Radweg, weshalb hier der Wunsch nach einer Verbesserung in Form eines Umbaus zur Rampe geäußert wurde.
Die Verwaltung hat dies geprüft und zwei Varianten ausgearbeitet:
Bei Variante A wird die Rampe nach unten im Vergleich zur bestehenden Treppenrampe verlängert. Auch der Beginn der Rampe oben an der Henkersbrücke wird weiter zur Brücke gezogen, um ein Gefälle von etwa 10 % zu erhalten.
Nachteil der Variante ist, dass sie einen erheblichen Eingriff in die Bestandssituation im Bereich Zugang „Leder-Vogt“ mit sich bringt. Hier muss die Treppenanlage vergrößert werden, was den Bereich einengen würde.
Die Kostenschätzung für den Umbau liegen bei ca. 28.000,-- EUR.
Die Variante B beschränkt sich überwiegend auf die bestehende Treppenanlage, hat damit allerdings eine Neigung von etwa 14 %.
Durch den geringeren Umbauaufwand betragen die Kosten mit ca. 14.000,-- EUR - nur die Hälfte der Variante A.
Bei beiden Varianten muss die Mauerkrone zum Kocher in Teilen erhöht werden, um eine regelkonforme Absturzsicherung zu erhalten. Der bisherige Pflasterbelag der Rampe wird in Asphalt ausgeführt.
Das Büro VAR, welches zur Zeit das Radverkehrskonzept Schwäbisch Hall erarbeitet, hat beide Varianten geprüft. Die dargelegten Anregungen, wie eine Beschilderung der Rampe als Gehweg mit dem Zusatz „Rad frei“, die Ausformung der Übergangsbereiche der Rampe angemessen herzustellen und die Anbringung eines Geländers am unteren Ausgang „Leder-Vogt“ (derzeit nur Schaufenster), damit heraustretende Kunden oder Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter durch herabfahrende Radfahrerinnen/ -fahrer nicht gefährdet werden, werden entsprechend umgesetzt.
Die Verwaltung favorisiert die Variante B,da eine wesentliche Verbesserung der Situation mit vergleichsweise geringen Mitteln erreicht werden kann und eine Steigung von etwa 14 % auf der Distanz von ca. 20 m noch zumutbar ist. Die zeitliche Umsetzung ist für April 2011 geplant.
Anlage 1: Lageplan Variante A
Anlage 2: Lageplan Variante B
Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die verkehrspolitische Radtour und berichtet, dass nunmehr die Verwaltung sich dieses Problems angenommen hat. Es ist beabsichtigt, eine Rampe mit 14 %iger Steigung zu bauen. Steigungen in dieser Größenordnung sind für die Stadt nichts Neues, siehe Steigung Neue Straße oder am Klosterbuckel.
Stadtrat Weber sieht in der geplanten Maßnahme eine Verbesserung der Situation. Er bittet jedoch um Ausführung mit einem griffigen Bodenbelag, so dass auch bei Feuchtigkeit oder feuchtem Laub die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer gewährleistet ist.
Stadtrat Vogt hat Bedenken, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit die Rampe hinunter fahren und Kollisionen mit Fußgängerinnen und Fußgängern nicht ausgeschlossen werden können.
Stadträtin Herrmann begrüßt die Maßnahme, hat aber ebenfalls Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern. Sie fragt, ob nicht die eine Hälfte in Form einer Rampe und die andere Hälfte in Form einer Treppe ausgestaltet werden kann.
Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann entgegnet, dass dies nicht möglich ist, da der Platz für beide Varianten nicht ausreicht. Er verspricht einen griffigen Bodenbelag mit verkantet gesetzten Pflasterplatten.
Oberbürgermeister Pelgrim weist nochmals drauf hin, dass es solche Gefällstrecken überall in der Stadt gibt. Radfahrerinnen und Radfahrer sind jedoch - wie überall - zur Rücksichtsnahme verpflichtet.
Stadtrat Neidhardt mahnt, nicht nur die Interessen von Radfahrerinnen und -fahrer, sondern auch von Fußgängerinnen und Fußgängern mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren zu berücksichtigen. Er hält eine Schräglage für diesen Personenkreis für zu gefährlich.
Stadtrat Dr. Pfisterer weist darauf hin, dass die Engstelle dort eine Gefährdung bedeutet und stellt die Verbesserung durch diese Baumaßnahme in Frage.
Auf Nachfrage von Stadträtin Herrmann führt Stadtrat Neidhardt aus, dass er die Baumaßnahme für nicht notwendig hält.
Stadträtin Herrmann regt an, zur Verbesserung der Situation von älteren Personen einen Handlauf anzubringen.
Stadtrat Baumann erinnert an die noch ausstehende Aufgaben, die noch nicht erledigt sind: 1. Schwelle Haalstraße, 2. Verkehrsgutachten, 3. Teeren des Straßenbelags Hagenbacher Ring.
Um jedoch zum Thema zurück zu kehren ist er der Ansicht, dass die Entscheidung über diese Baumaßnahme keine Aufgabe des Bau- und Planungsausschusses ist. Er vertraut hier auf die Fachkompetenz der zuständigen Gremien und der Verwaltung.
Auch Stadtrat Sakellariou hält die momentane Situation mit kleinen Schwellen für Kinderwagen und Rollatoren bzw. Rollstühlen für die bessere Lösung.
Stadtrat Vogt widerspricht den Aussagen von Stadtrat Baumann. Nach seiner Meinung müssen alle Stadtbild gestaltenden Maßnahmen mit dem Ausschuss bzw. Gemeinderat abgestimmt sein.
Oberbürgermeister Pelgrim sagt die Ausführung mit einem Handlauf zu.
Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann ergänzt, die Ausführung wird mit einem rutschfesten Steinbelag erfolgen.
Beschluss:
Den Ausführungen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die Variante B (incl. rutschfesten Steinbelag und Handlauf) zu realisieren.
(19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)