§ 24 - 39. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung; hier: Stellvertreterinnen-/Stellvertreter-Regelung für die beschließenden Ausschüsse (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die FDP-Fraktion hat aufgrund einer Diskussion im Personal- und Organisationsausschuss vom Dezember des vergangenen Jahres am 14. Dezember 2008 den schriftlichen Antrag gestellt, die Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass künftig in den Ausschuss-Sitzungen auch andere Fraktionsvertreterinnen und -vertreter bei Verhinderung der gewählten Mitglieder und deren persönlichen Stellvertretungen zur Stimmabgabe berechtigt sind.

Die Verwaltung hat sich intensiv mit den entsprechenden Möglichkeiten beschäftigt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Gemeinderat in der Entscheidung, welche Stellvertretungsregelungen er trifft, frei ist und hierbei auch eine Kombination zwischen persönlicher und Listenstellvertretung etc. beschließen kann. Um ein einfaches, praktikables und möglichst sofort umsetzbares Stellvertretungsverfahren einzuführen, schlägt die Verwaltung vor, in der Hauptsatzung dem § 3 Abs. 3 folgenden Satz 2 anzufügen:

Ist die persönliche Stellvertretung verhindert, so kann sie sich durch ein anderes stellvertretendes Mitglied dieses Ausschusses aus ihrer Fraktion vertreten lassen.

Durch die Einfügung dieses Satzes kann die neue Regelung bei Verhinderung der persönlichen Stellvertretung sofort, d. h. nach Wirksamwerden der Satzungsänderung und ohne weitere Beschlüsse über die Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse, umgesetzt werden. Ferner würde sie nicht wie z. B. beim Kreistag nach Stellvertretungslisten - was zusätzlichen organisatorischen Aufwand erfordert - erfolgen, sondern die Fraktionen bzw. die betroffenen Gemeinderatsmitglieder könnten die Vertretung aus dem Kreis der übrigen stellvertretenden Fraktionsmitglieder selbst aussuchen.

Anlage: 39. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der 39. Änderung der Hauptsatzung gemäß Anlage zu.
(einstimmig - 29 -)

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