§ 209 - Ostumfahrung; hier: Künftige Verkehrsführung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Trassenfindung für die Ostumfahrung wurde in intensiver Zusammenarbeit mit der Bevölkerung, insbesondere mit der von Altenhausen, erarbeitet und festgelegt.

An die letztlich gewählte Trasse war die Bedingung geknüpft, dass Altenhausen nach Realisierung der Straße keinen weiteren Durchgangsverkehr erhält. Die Begründung, dass mit dem Neubau der Ostumfahrung eine sehr gute Straßenverbindung von Sulzdorf/ Tüngental nach Hall besteht, ist aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar und schlüssig. Der Ortschaftsrat hat sich am 20.07.2006 mit großer Mehrheit für die künftige Sperrung der K2665 für den Durchgangsverkehr ausgesprochen.

Mit der Landkreisverwaltung ist vereinbart, dass die Stadt die Trassen der K2600 und der K2665 zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Ostumfahrung in ihre Straßenbaulast übernimmt. Im Gegenzug übernimmt der Kreis später die vollständige Ostumfahrung.

Auch aus dieser Sicht ist die Bedeutungslosigkeit der Verbindung von Altenhausen nach Schwäbisch Hall dokumentiert. Mit der Aufgabe der Straße wird ein erheblicher Geldbetrag, der für die Unterhaltung und den Winterdienst aufgewendet werden müsste, eingespart. Für die Altenhausener bzw. die Tüngentaler Bevölkerung bedeutet die Sperrung keine Benachteiligung. Der Mehrweg über die Ostumfahrung beträgt lediglich 800 m. Diese Wegstrecke ist keine unzumutbare Härte. Gleichzeitig verbessert sich die Aufenthaltsqualität und die Verkehrssicherheit in Altenhausen entscheidend.

Zwischenzeitlich wurde von der Firma Stadtbus mitgeteilt, dass diese Straßenverbindung auch für die ÖPNV-Verbindung in Zukunft nicht mehr von Bedeutung ist. Der Betrieb hat die Absicht, die Busverbindung nach Altenhausen künftig über Veinau herzustellen, um eine bessere Netzverbindung zu erhalten.

Die vor kurzem vereinzelt laut gewordene Forderung nach Aufrechterhaltung der Straßenverbindung von Altenhausen über den Flugplatz kann nach Meinung der Verwaltung nicht realisiert werden. Es ist einer Kommune nicht zuzumuten, eine Straßenverbindung für kleine Teile der Bevölkerung aufrecht zu erhalten, für die es eine gleichwertige Verbindung gibt. Nach Vorstellung der Verwaltung soll der Streckenabschnitt vom Flugplatz bis Altenhausen zurückgebaut und auf eine Feldwegstraße beschränkt werden. Diese Entsiegelungsmaßnahme genießt hohen Stellenwert im Rahmen einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und kann dem Ökokonto gutgeschrieben werden.

Die Verbindung vom Flugplatz bis zum Anschluss an die Ostumfahrung kann ebenfalls als Stadtstraße aufgegeben werden. Hier ist an eine Übertragung der Baulast an die Flugplatz GmbH gedacht. Somit wäre die Stadt nicht mehr für die Unterhaltung und den Winterdienst dieses Streckenabschnittes verantwortlich. Selbstverständlich muss sichergestellt sein, dass hier ein Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit eingeräumt bleibt.

Die Trasse der Ostumfahrung führt im Bereich des Solparks dicht an der Wohnanlage Dr. Henryk-Fenigstein-Weg vorbei. Es ist sinnvoll, hier eine Lärmschutzwand zu realisieren. Diese könnte nach Süden ausgerichtet und vollständig mit Solarelementen bestückt werden. Die Verwaltung hat in Kooperation mit dem Ingenieurbüro Baumann und der Solarfabrik ein System ausgearbeitet, dass die gleichzeitige Möglichkeit des Lärmschutzes und der Energiegewinnung realisiert.

Bedingt durch günstige Ausschreibungsergebnisse werden die im Haushalt veranschlagten Mittel nicht in voller Höhe benötigt. Die Finanzierung der Lärmschutzwand kann aus dem Differenzbetrag erfolgen, der sich aus dem Unterschied zwischen der Kostenschätzung und den Realkosten ergibt. Die Summe kann voraussichtlich im I. Quartal 2007 konkret genannt werden.

Im Bereich der Siedlung Breitenstein ist ebenfalls eine Lärmschutzwand vorgesehen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den Häusern ist das oben beschriebene System einer vollständig solarisierten Wand nicht möglich. Hier ist eine Holzwand vorgesehen, die an der Kopfseite mit einem Solarpaneel ausgerüstet wird. Die Kosten für diese Lärmschutzeinrichtung belaufen sich voraussichtlich auf 180.000,-- €. Die direkt betroffenen Anlieger in der ersten und zweiten Reihe sollen an den Gesamtkosten mit 10 % beteiligt werden.

Sie haben diesbezüglich ihr Einvernehmen signalisiert.

Stadtrat Dr. Pfisterer teilt mit, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene komplette Sperrung der Tüngentaler Straße von Altenhausen zum Flugplatz und umgekehrt nach fertigstellen der Ostumfahrung auf wenig Verständnis in der betroffenen Bevölkerung stoße.

Er bittet deshalb, heute noch keinen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat zu verfassen und die Problematik erst in Ruhe im Verkehrsbeirat zu besprechen, wie dies Oberbürgermeister Pelgrim dankenswerter Weise zugesagt habe.

Dies könne nützlich sein, da verschiedene Themen – z. B. der Busverkehr – noch nicht abschließend geklärt bzw. gelöst wurden und diesbezüglich noch Beratungsbedarf bestehe.

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