§ 31 - Sanierungsgebiet "Solpark"; hier: Erweiterung Landhegstraße (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Das Sanierungsgebiet “Solpark“ wurde am 21.02.2001 vom Gemeinderat förmlich festgelegt und beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst vor allem Teile des ehemaligen Kasernenareals „Camp Dolan“. Zahlreiche Maßnahmen, wie z. B. Gebäude- und Straßenraumsanierungen, konnten in der Zwischenzeit realisiert werden. Neben der ehemaligen militärischen Hauptanlage nördlich der Bühlertalstraße wurde auch südlich davon - an der westlichen Ortseinfahrt von Hessental - ein kleines Gebiet mit einigen Wohnblöcken militärisch genutzt. Vor allem der Bereich Landhegstraße zeigt ähnliche Sanierungstatbestände auf, wie seinerzeit die ehemaligen Offizierswohnungen am Dr.Henryk-Fenigstein-Weg.

Die Wohnblöcke entlang der Landhegstraße sind teilweise in so desolatem Zustand, dass eine Vermietung nicht mehr möglich ist und einige Wohnungen leer stehen. Fehlende Außenräume, wie z. B. Balkone, tragen zu der insgesamt mäßigen Attraktivität bei.

Neben den sanierungsbedürftigen Wohngebäuden zeigt sich auch eine schlechte Qualität der Freiräume. Diese sind weitestgehend zu Abstandsgrün verkommen und geben ein entsprechend negatives Bild ab (z. B. Müllablagerungen etc.), so dass sie kaum nutzbar sind. Dadurch hat das Wohngebiet auch im sozialen Bereich zunehmend mit Problemen zu kämpfen.

Um für die Beseitigung dieser offensichtlichen städtebaulichen Mängel Fördermittel zu erhalten, ist es erforderlich, das Sanierungsgebiet entsprechend zu erweitern. Ein Lageplan mit der vorgeschlagenen Erweiterungsfläche liegt vor.

Ferner muss die Verwaltung beauftragt werden, mit der vorbereitenden Untersuchung für das beschriebene Gebiet zu beginnen und den Beschluss über die Erweiterung des Sanierungsgebietes vorzubereiten.

B e s c h l u s s:

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Zur Vorbereitung der notwendigen städtebaulichen Untersuchungen wird gemäß § 141 BauGB deren Beginn für den genannten Bereich beschlossen. Das Untersuchungsgebiet (lt. Abgrenzungsplan) ist im Lageplan M 1:1000 des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 23.01.06 dargestellt und wird Bestandteil dieses Beschlusses.

(einstimmig - 30 -)

Meine Werkzeuge