§ 124/3 - Fragestunde: Unerlaubtes Befahren der Fußgängerzonen außerhalb der Anlieferungszeiten (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Stadtrat Gehrke teilt mit, dass die Belieferung der Firmen und Geschäfte etc. in den Fußgängerzonen bis 10.00 Uhr vormittags erlaubt sei.
Er moniert, dass der entsprechende Verkehr in diesen Bereichen jedoch immer extremer, unkontrollierter und gefährlicher werde, wobei die vorgesehenen Anlieferungszeiten kaum noch eingehalten würden.
Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass das Problem bekannt sei und auch versucht werde, dem entgegen zu steuern. Das korrekte Befahren der Fußgängerzonen und die Einhaltung der Anlieferungszeiten sei auch ein Anliegen der Verwaltung, wobei er gleichzeitig aber auf das personelle Problem hinweist.